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Ergebnisverwendung des Jahresabschlusses 2012
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Amelinghausen |
| Datum | 2026-05-19 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
ALLRIS® Office Integration 3.9.2
Sachverhalt:
Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss entscheidet der Rat gem. § 58 Abs 1 Nr. 10 NKomVG in Verbindung mit § 110 Abs. 6 Satz 2 NKomVG über eine mögliche Zuführung an die Überschussrücklagen. Ebenso ist eine Entscheidung über die Behandlung von Fehlbeträgen herbeizuführen.
Gem. § 24 Abs. 1 KomHKVO wird ein Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses aus der mit Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage gedeckt. Soweit dies nicht möglich ist, wird ein Fehlbetrag mit einem Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses oder aus der mit Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage gedeckt. Ist eine Deckung nach Absatz 1 nicht möglich, wird der Fehlbetrag gem. § 24 Abs. 2 KomHKVO in der Bilanz vorgetragen.
Gem. § 24 Abs. 3 KomHKVO wird ein Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses aus der mit Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage gedeckt. Soweit dies nicht möglich ist, wird ein Fehlbetrag mit einem Überschuss des ordentlichen Ergebnisses oder aus der mit Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage gedeckt, soweit diese nicht zum Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses benötigt wird. Ist der Fehlbetrag so nicht auszugleichen, so wird der Fehlbetrag in der Bilanz vorgetragen.
Die Gemeinde Betzendorf hat im letzten kameralen Haushaltsjahr 2011 ein Sollfehlbetrag in Höhe von 72.908,47 € erwirtschaftet. Dieser Fehlbetrag ist vor der Bildung von Rücklagen durch erwirtschaftete Überschüsse der ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisse auszugleichen.
Die Gesamtergebnisrechnung des Jahresabschlusses 2012 schließt mit einem Überschuss in Höhe von 4.605,21 € ab und gliedert sich wie folgt in ein ordentliches und außerordentliches Ergebnis:
Ordentliches Ergebnis: - 8.981,30 € (Defizit)
Außerordentliches Ergebnis: 13.586,51 € (Überschuss)
Gesamt: 4.605,21 € (Überschuss)
Das Defizit des ordentlichen Ergebnisses 2012 kann vollständig durch den Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses gedeckt werden. Der restliche Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses 2012 in Höhe von 4.605,21 € ist zum teilweisen Ausgleich des kameralen Sollfehlbetrages aus 2011 zu verwenden.
Sollfehlbetrag aus Kameralistik
Stand 01.01.2012 - 72.908,47 € (Defizit)
Überschuss außerordentliches Ergebnis 2012 (Restbetrag): 4.605,21 € (Überschuss)
Sollfehlbetrag aus Kameralistik Stand 31.12.2012: - 68.303,26 € (Defizit)
ALLRIS® Office Integration 3.9.2
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Betzendorf beschließt im Rahmen der Ergebnisverwendung des Jahresabschlusses 2012 das Defizit des ordentlichen Ergebnisses 2012 in Höhe von 8.981,30 € durch den Überschuss des außerordentlichen Ergebnis 2012 in Höhe von 13.586,51 € vollständig auszugleichen. Der restliche Überschussbetrag des außerordentlichen Ergebnisses 2012 in Höhe von 4.605,21 € wird zum teilweisen Ausgleich des Sollfehlbetrages aus dem kameralen Abschluss 2011 verwendet.
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