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Jahrersabschluss der Gemeinde Betzendorf für das Haushaltsjahr 2012 und Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 sowie Entlastung des Gemeindedirektors a. D.
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Amelinghausen |
| Datum | 2026-05-19 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
ALLRIS® Office Integration 3.9.2
Sachverhalt:
Gem. § 128 Abs. 1 NKomVG hat die Gemeinde Betzendorf für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen.
Der Jahresabschluss 2012 der Gemeinde Betzendorf wurde nach den Vorschriften des § 153 Abs. 3 NKomVG durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergebnis der Prüfung gem. § 156 Abs. 3 in einem Schlussbericht vom 19.07.2019 zusammengefasst.
Der Rat der Gemeinde Betzendorf beschließt als zuständiges Organ gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG über den Jahresabschluss und über die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten.
Für das Haushaltsjahr 2012 weist der geprüfte Jahresabschluss einen Überschuss in Höhe von 4.605,21 im Gesamtjahresergebnis aus.
Gem. § 129 Abs. 1 NKomVG legt der Hauptverwaltungsbeamte dem Rat unverzüglich den Jahresabschluss mit dem Schlussbericht der Rechnungsprüfung und mit einer eigenen Stellungnahme zu diesem Bericht vor. Der Gemeinderat beschließt über den Abschluss und die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten. Diese Beschlüsse sind für den Jahresabschluss 2012 offensichtlich bisher nicht getroffen worden, so dass diese jetzt nachgeholt werden müssen.
Im Schlussbericht erklärt das Rechnungsprüfungsamt, dass der Jahresabschluss den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde Betzendorf sind für den Prüfungszeitraum als angespannt zu bezeichnen, da der Jahresüberschuss zur Abdeckung des kameralen Sollfehlbetrages nicht ausgereicht hat, keine Rücklagen vorhanden sind und die Schulden vor allem durch eine Kreditaufnahme gestiegen sind.
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Beschlussvorschlag:
1) Der Rat der Gemeinde Betzendorf beschließt gem. § 129 NKomVG den Jahresabschluss 2012 der Gemeinde Betzendorf.
2) Der Rat der Gemeinde Betzendorf nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 der Gemeinde Betzendorf und die diesbezügliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
3) Der Rat der Gemeinde Betzendorf beschließt dem Gemeindedirektor a. D. Michael Göbel gem. § 129 Abs. 1 NKomVG Entlastung für das Haushaltsjahr 2012 zu erteilen.
Text aus PDF extrahiert