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Ergebnisverwendung der Jahresabschlüsse 2013 bis 2017

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Amelinghausen
Datum2026-05-19
DatenstufeNur Ergebnisse
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Extrahierter Text

ALLRIS® Office Integration 3.9.2 Sachverhalt: Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss entscheidet der Rat gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 in Verbindung mit § 110 Abs. 6 Satz 2 NKomVG über eine mögliche Zuführung an die Überschussrücklagen. Ebenso ist eine Entscheidung über die Behandlung von Fehlbeträgen herbeizuführen. Gem. § 24 Abs. 1KomHKVO wird ein Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses aus der mit Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage gedeckt. Soweit dies nicht möglich ist, wird ein Fehlbetrag mit einem Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses oder aus der mit Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage gedeckt. Ist eine Deckung nach Absatz 1 nicht möglich, wird der Fehlbetrag gem. § 24 Abs. 2 KomHKVO in der Bilanz vorgetragen. Gem. § 24 Abs. 3 KomHKVO wird ein Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses aus der mit Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage gedeckt. Soweit dies nicht möglich ist, wird ein Fehlbetrag mit einem Überschuss des ordentlichen Ergebnisses oder aus der mit Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage gedeckt, soweit diese nicht zum Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses benötigt wird. Ist der Fehlbetrag so nicht auszugleichen, so wird der Fehlbetrag in der Bilanz vorgetragen. Nach der Ergebnisverwendung aus dem Jahr 2012 besteht ein noch Fehlbetrag aus den kameralen Abschlüssen bis einschl. 2011 in Höhe von 13.960,07 €. Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses bestehen nicht. 1) Ergebnisverwendung 2013 Die Gesamtergebnisrechnung des Jahresabschlusses 2013 schließt mit einem Defizit in Höhe von 43.938,35 € ab und gliedert sich wie folgt in ein ordentliches und außerordentliches Ergebnis: Ordentliches Ergebnis: - 117.170,05 € (Defizit) Außerordentliches Ergebnis: 73.231,70 € (Überschuss) Gesamtergebnis: - 43.938,35 € (Defizit) Mit dem Überschuss des außerordentlichen Ergebnis kann somit nur ein Teil des Defizites aus dem ordentlichen Ergebnis gedeckt werden. Da keine vorhandenen Rücklagen vorhanden sind, ist das Restdefizit des ordentlichen Ergebnisses 2013 in Höhe von 43.938,35 € in der Bilanz vorzutragen. Sollfehlbetrag aus kameralem Abschluss: aus Vorjahren: - 13.960,07 € (Defizit) Deckung aus Jahresabschluss 2013: 0,00 € Gesamt: - 13.960,07 € (Defizit) Fehlbetrag ordentliches Ergebnis (Bilanzvortrag): aus Vorjahren: 0,00 € aus 2013: - 43.938,35 € (Defizit) Gesamt: - 43.938,35 € (Defizit) Überschussrücklage außerordentliches Ergebnis : aus Vorjahren: 0,00 € aus 2013: 0,00 € Gesamt: 0,00 € Ergebnisverwendung 2014 Die Gesamtergebnisverwendung des Jahresabschlusses 2014 schließt mit einem Überschuss in Höhe von 288.162,85 € ab und gliedert sich wie folgt auf: Ordentliches Ergebnis: 224.862,05 € (Überschuss) Außerordentliches Ergebnis: 63.300,80 € (Überschuss) Gesamt: 288.162,85 € (Überschuss) Mit dem Überschuss des ordentlichen Ergebnisses 2014 in Höhe von 224.862,05 € können die Sollfehlbeträge aus den kameralen Abschlüssen in Höhe von 13.960,07 € und die Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren in Höhe von 43.938,35 € vollständig gedeckt werden. Der Restbetrag des Überschusses des ordentlichen Ergebnisses 2014 in Höhe von 166.963,63 € sind gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen. Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 63.300,80 € ist gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG in die Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zu überführen. Sollfehlbetrag aus kameralem Abschluss: aus Vorjahren: - 13.960,07 € (Defizit) Deckung aus Jahresabschluss 2014: 13.960,07 € (Überschuss) Gesamt: 0,00 € Fehlbetrag ordentliches Ergebnis (Bilanzvortrag): aus Vorjahren: - 43.938,35 € (Defizit) aus 2014: 43.938,35 € (Überschuss) Gesamt: 0,00 € (Defizit) Überschussrücklage ordentliches Ergebnis: aus Vorjahren: 0,00 € aus 2014: 166.963,63 € (Überschuss) Gesamt: 166.963,63 € (Überschuss) Überschussrücklage außerordentliches Ergebnis : aus Vorjahren: 0,00 € aus 2014: 63.300,80 € (Überschuss) Gesamt: 63.300,80 € (Überschuss) Ergebnisverwendung 2015 Die Gesamtergebnisrechnung 2015 schließt mit einem Überschuss in Höhe von 44.872,01 € ab und gliedert sich wie folgt auf: Ordentliches Ergebnis: 2.988,56 € (Überschuss) Außerordentliches Ergebnis: 41.883,45 € (Überschuss) Gesamt: 44.872,01 € (Überschuss) Da keine Fehlbeträge mehr vorhanden sind, wird der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses 2015 in Höhe von 2.988,56 € der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses und der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses 2015 in Höhe von 41.883,45 € der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Überschussrücklage ordentliches Ergebnis: aus Vorjahren: 166.963,63 € (Überschuss) aus 2015 2.988,56 € (Überschuss) Gesamt: 169.952,19 € (Überschuss) Überschussrücklage außerordentliches Ergebnis : aus Vorjahren: 63.300,80 € (Überschuss) aus 2015: 41.883,45 € (Überschuss) Gesamt: 105.184,25 € (Überschuss) Ergebnisverwendung 2016 Die Gesamtergebnisrechnung 2016 schließt mit einem Defizit in Höhe von 205.907,77 ab und gliedert sich wie folgt auf: Ordentliches Ergebnis: -227.298,75 € (Defizit) Außerordentliches Ergebnis: 21.390,98 € (Überschuss) Gesamt: -205.907,77 € (Defizit) Das Defizit des ordentlichen Ergebnisses 2016 in Höhe von 227.298,75 € kann nur zum Teil durch die Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 169.952,19 € ausgeglichen werden. Der Restbetrag in Höhe von 57.346,56 kann durch den Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses 2016 in Höhe von 21.390,98 € und durch die Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 35.955,58 € ausgeglichen werden. Überschussrücklage ordentliches Ergebnis: aus Vorjahren: 169.952,19 € (Überschuss) aus 2016: - 169.952,19 € (Defizit) Gesamt: 0,00 € Überschussrücklage außerordentliches Ergebnis : aus Vorjahren: 105.184,25 € (Überschuss) Ausgleich Restbetrag ordentliches Ergebnis 2016: - 35.955,58 € (Defizit) Gesamt: 69.228,67 € (Überschuss) Ergebnisverwendung 2017 Die Gesamtergebnisrechnung 2017 schließt mit einem Überschuss in Höhe von 1.125.962,44 € ab und gliedert sich wie folgt auf: Ordentliches Ergebnis: 771.516,14 € (Überschuss) Außerordentliches Ergebnis: 354.446,30 € (Überschuss) Gesamt: 1.125.962,44 € (Überschuss) Da keine Fehlbeträge mehr vorhanden sind, wird der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses 2017 in Höhe von 771.516,14 € der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses und der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses 2017 in Höhe von 354.446,30 € der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Überschussrücklage ordentliches Ergebnis: aus Vorjahren: 0,00 € aus 2017: 771.516,14 € (Überschuss) Gesamt: 771.516,14 € (Überschuss) Überschussrücklage außerordentliches Ergebnis : aus Vorjahren: 69.228,67 € (Überschuss) aus 2017: 354.446,30 € (Überschuss) Gesamt: 423.674,97 € (Überschuss) ALLRIS® Office Integration 3.9.2 Beschlussvorschlag: 1) Der Rat der Gemeinde Amelinghausen beschließt im Rahmen der Ergebnisverwendung des Jahresabschlusses 2013 den Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses zur Fehlbetragsreduzierung des ordentlichen Ergebnisses zu verwenden und das Restdefizit des ordentlichen Ergebnisses in der Bilanz vorzutragen und über spätere Haushaltsjahre auszugleichen. 2) Der Rat der Gemeinde Amelinghausen beschließt im Rahmen der Ergebnisverwendung des Jahresabschlusses 2014 den Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 224.862,05 € zur Deckung der Fehlbeträge aus den kameralen Abschlüssen in Höhe von 13.960,07 € und zur Deckung der vorgetragenen Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 43.938,35 € zu verwenden. Der Restbetrag des Überschusses des ordentlichen Ergebnisses 2014 in Höhe von 166.963,63 € wird der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Des Weiteren wird der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses 2014 in Höhe von 63.300,80 € der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. 3) Der Rat der Gemeinde Amelinghausen beschließt im Rahmen der Ergebnisverwendung des Jahresabschlusses 2015 den Überschuss des ordentlichen Ergebnisses 2015 in Höhe von 2.988,56 € der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses und den Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses 2015 in Höhe von 41.883,45 € der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen. 4) Der Rat der Gemeinde Amelinghausen beschließt im Rahmen der Ergebnisverwendung des Jahresabschlusses 2016 das Defizit ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 227.298,75 € durch die Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses (169.952,19 €), den Überschuss des außerordentlichen Ergebnis 2016 (21.390,98 €) und durch einen Teil der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses (35.955,58 €) auszugleichen. 5) Der Rat der Gemeinde Amelinghausen beschließt im Rahmen der Ergebnisverwendung des Jahresabschlusses 2017 den Überschuss des ordentlichen Ergebnisses 2017 in Höhe von 771.516,14 € der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses und den Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses 2017 in Höhe von 354.446,30 € der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

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