Startseite › Samtgemeinde Amelinghausen › Antrag

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für die Haushaltsjahre 2013 bis 2017

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Amelinghausen
Datum2026-05-19
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleVollständige Sitzung ansehen →

Extrahierter Text

ALLRIS® Office Integration 3.9.2 Sachverhalt: Erfahrungsgemäß weicht die Entwicklung von Erträgen und Aufwendungen bzw. Ein- und Auszahlungen im Laufe eines Jahres von der Planung des Haushaltsjahres ab. Sind über den im Haushaltsplan festgelegten Rahmen hinaus Aufwendungen und Auszahlungen zu leisten, ist entweder eine Änderung des Haushaltsplanes mittels Beschluss einer Nachtragshaushaltssatzung und Aufstellung eines Nachtragshaushaltes oder, bei Vorlage der in § 117 NKomVG vorgegebenen Voraussetzungen, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen vorzunehmen. Gem. § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG beschließt ausschließlich die Vertretung (Gemeinderat) über über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen. In Fällen von unerheblicher Bedeutung entscheidet gem. § 117 Abs. 1 NKomVG der Hauptverwaltungsbeamte. In diesen Fällen sind die Vertretung und der Hauptausschuss spätestens mit der Vorlage des Jahresabschlusses zu unterrichten. Über § 6 der jeweiligen Haushaltssatzung wurde festgelegt, dass eine über- / außerplanmäßige Aufwendung / Auszahlung als unerheblich gilt, wenn der Betrag 5.000 € nicht übersteigt. Aufgrund des Zeitverzuges ist nur noch mit erheblichem Aufwand festzustellen, welche über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen von der Vertretung schon beschlossen bzw. zur Kenntnis genommen wurden. Aus diesem Grund liegen dieser Vorlage noch einmal Übersichten bei, aus denen alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen hervorgehen, die im Rahmen der jeweiligen Jahresabschlüsse festgestellt wurden. ALLRIS® Office Integration 3.9.2 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Amelinghausen beschließt die sich aus der beigefügten Übersicht ergebenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2013. Der Rat der Gemeinde Amelinghausen beschließt die sich aus der beigefügten Übersicht ergebenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2014. Der Rat der Gemeinde Amelinghausen beschließt die sich aus der beigefügten Übersicht ergebenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2015. Der Rat der Gemeinde Amelinghausen beschließt die sich aus der beigefügten Übersicht ergebenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2016. Der Rat der Gemeinde Amelinghausen beschließt die sich aus der beigefügten Übersicht ergebenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2017.

Text aus PDF extrahiert