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Umsetzung einer gesunden und qualitativ hochwertigen und familienentlastenden Mittagessenversorgung in Schulen in der Region Hannover durch den Aufbau einer kommunalen Regionsküche Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 11. Mai 2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Region Hannover |
| Datum | 2026-08-27 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
SPD und Bündnis 90/Die Grünen beantragen, die Verwaltung mit der Prüfung und Vorbereitung einer flächendeckenden, qualitativ hochwertigen Mittagessenversorgung in Schulen der Region Hannover zu beauftragen, perspektivisch über eine kommunale „Regionsküche" organisiert. Die Verwaltung soll den aktuellen Status quo erfassen, bestehende Strukturen nutzen, verschiedene Organisationsmodelle prüfen, fachliche Expertise einbinden und bis 15. Dezember 2026 über Bestandsaufnahme, Organisationsformen und Modellkommunen berichten. Anschließend soll ein gesonderter Grundsatzbeschlussvorschlag zur konkreten Ausgestaltung, Finanzierung und zum Ausbau vorgelegt werden.
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Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Die Regionsversammlung beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen für eine nachhaltige, flächendeckende, familienentlastende und qualitativ hochwertige Mittagessenversorgung für Kinder und Jugendliche in Schulen der Region Hannover zu prüfen und konzeptionell vorzubereiten, einschließlich der Option, diese perspektivisch über eine kommunale „Regionsküche" zu organisieren.
Die Verwaltung wird beauftragt, dabei insbesondere die nachfolgenden Eckpunkte zu berücksichtigen und anhand dieser einen klar strukturierten, realistischen Prozess- und Umsetzungsplan zu entwickeln:
Erhebung und Bewertung des Status quo
Die Verwaltung erfasst und bewertet gemeinsam mit den interessierten regionsangehörigen Kommunen den aktuellen Stand der Mittagessenversorgung in den Schulen in der Region Hannover. Dabei sind insbesondere bestehende Strukturen und Modelle der Schulverpflegung, qualitative Standards (z.B. Orientierung an anerkannten Qualitätsstandards für Schulverpflegung), Kostenstrukturen für Familien und öffentliche Hand sowie bestehende Herausforderungen und Entwicklungsbedarfe systematisch darzustellen. Zur Datenerhebung und Bewertung kann ein externes Gutachten beauftragt werden.
Nutzung und Einbindung bestehender Strukturen
Die Verwaltung prüft und initiiert die Einbindung bestehender regionaler Akteure und Strukturen der Schul- und Gemeinschaftsverpflegung. Hierzu zählen insbesondere bestehende kommunale und schulische Küchenstrukturen, Einrichtungen und Träger, die bereits heute Gemeinschaftsverpflegung organisieren, relevante Fach- und Arbeitsgruppen auf Landes- und Regionalebene. Zudem werden geeignete Kommunen und Schulstandorte identifiziert, die als Modellkommunen in einem Pilotprojekt mit einer Regionsküche zusammenarbeiten könnten. Voraussetzungen sind insbesondere geeignete Ausgangsbedingungen vor Ort, eine transparente Finanzierung sowie eine begleitete und evaluierte Umsetzung. Außerdem werden digitale Teilhabeformate (aus anderen Kommunen / Landkreisen) überprüft hinsichtlich ihrer familienentlastenden Anwendbarkeit bei der Abwicklung der Bestell- und Bezahlprozesse sowie der bedarfsgerechten Zusammenführung verschiedener Sozialleistungen, die von Familien in Anspruch genommen werden.
Klärung möglicher Organisationsformen der Regionsküche
Im Rahmen des Umsetzungsprozesses prüft die Verwaltung verschiedene Organisationsmodelle für eine kommunale Regionsküche, darunter insbesondere eine Eigenorganisation der Region (z.B. Eigenbetrieb oder Kommunalunternehmen), interkommunale Kooperationsmodelle (z.B. Zweckverband, gemeinsame Einrichtung), mögliche Kooperationen mit externen Anbietern von Mittagsversorgung, vergaberechtskonforme Modelle, bei denen öffentliche Steuerung und Qualitätsvorgaben sichergestellt bleiben. Eine Umsetzung erfolgt erst nach gesondertem Beschluss auf Basis einer vergaberechtlichen Bewertung. Dabei sind wirtschaftliche Effizienz, rechtliche Rahmenbedingungen, tarifliche Bezahlung, die Möglichkeit zur Schaffung inklusiver Arbeitsplätze und die Sicherung qualitativ hochwertiger Standards zu berücksichtigen. Eine Vorfestlegung auf ein bestimmtes Modell erfolgt nicht.
Einbindung fachlicher und betriebswirtschaftlicher Expertise
Die Verwaltung stellt sicher, dass von Beginn an fachlich geeignetes Personal – insbesondere aus den Bereichen Ernährungswissenschaften (Ökotropholog:in), Gemeinschaftsverpflegung, Kinder- und Jugendgesundheit sowie Inklusion und ausgewiesener betriebswirtschaftlicher Steuerung – in den Prozess eingebunden wird, um eine qualitativ hochwertige, bedarfsgerechte (unter Berücksichtigung der spezifischen Bedarfe der Kinder) und gesundheitsfördernde Mittagessenversorgung fachlich abzusichern. Dabei ist die Implementierung eines engmaschigen Controllings sowie einer kontinuierlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung sicherzustellen, um die langfristige finanzielle Stabilität und eine effiziente Ressourcenverwendung der Regionsküche zu garantieren. Bereits jetzt schafft die Regionsverwaltung durch Mittelumschichtung eine fachlich geeignete Stelle, die den eingeforderten Prozess- und Umsetzungsplan begleitet.
Benennung konkreter Umsetzungsschritte
Die Verwaltung legt dar, welche Arbeitsschritte sie mit vorhandenen Ressourcen selbst durchführen kann, welche Leistungen extern zu vergeben wären und welche vergaberechtlichen Verfahren hierfür in Betracht kommen, welche Ausschreibungen bei einer etwaigen Umsetzung erforderlich wären und wie die Einhaltung des Vergabe- und Beihilferechts sichergestellt werden kann, sowie welcher Zeitplan für die einzelnen Umsetzungsschritte realistisch ist.
Finanzielle Perspektive
Die Verwaltung stellt frühzeitig die finanziellen Auswirkungen der verschiedenen Optionen dar und unterbreitet der Regionsversammlung rechtzeitig Vorschläge für etwaige Mittelbedarfe im Haushalt 2027.
Die Verwaltung berichtet der Regionsversammlung fortlaufend und legt bis zum 15.12.2026 über die Ergebnisse der Bestandsaufnahme, die geprüften Organisationsformen, den Vorschlag für Modellkommunen sowie einen Zeit- und Maßnahmenplan für mögliche nächste Schritte hin zu einer Regionsküche oder alternativen Organisationsformen vor – unter Berücksichtigung ökologischer und nachhaltiger Ernährungsstandards inklusive Tierwohl.
Auf dieser Grundlage legt die Verwaltung der Regionsversammlung einen gesonderten Grundsatzbeschlussvorschlag zur konkreten Ausgestaltung, Organisationsform, Finanzierung und zum stufenweisen Ausbau der Regionsküche auf die gesamte Region Hannover vor.
Sachverhalt:
Mit dem Ausbau der Ganztagsbetreuung an Schulen gewinnt die Frage einer verlässlichen, qualitativ hochwertigen und gleichzeitig familienentlastenden Mittagessenversorgung in Schulen in der Region Hannover weiter an Bedeutung. Eine gute Mittagsverpflegung ist wesentlicher Bestandteil von Bildungsgerechtigkeit, sozialer Teilhabe und gleichstellungspolitischer Entlastung von Familien, insbesondere solcher mit geringem Einkommen. Die Chancen der Digitalisierung sollen genutzt werden um die verschiedenen Sozialleistungen, die von Familien in Anspruch genommen werden können, bedarfsgerecht zusammen zu führen. Dabei können die digitalen Umsetzungsformate, wie Apps, die auch in Göttingen und in Rostock bei der kommunalen Mittagessenversorgung genutzt werden, als Vorbild dienen.
Die derzeitige Schulverpflegung ist in der Region Hannover durch unterschiedliche Modelle, viele Einzelverträge und teilweise sehr verschiedene Qualitäts‑ und Preisniveaus geprägt. Das erschwert eine strategische Steuerung, führt zu Ungleichheiten zwischen Schulen und Kommunen und nutzt die vorhandenen Potenziale regionaler Wertschöpfung bislang nur unzureichend. Eine kommunale Regionsküche bietet die Möglichkeit, die Schulverpflegung aus einer Hand zu planen, Qualitätsstandards verbindlich festzulegen, Versorgungssicherheit zu gewährleisten und regionale Liefer‑ und Verarbeitungsstrukturen stärker einzubinden.
Bereits 2022 hat die rot‑grüne Mehrheit den Ernährungsrat Hannover und Region beauftragt, Vorschläge zur Stärkung regionaler Lieferketten und zur Qualitätssicherung in der Schulverpflegung zu erarbeiten. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse, die Antworten aus der Anfrage von Johannes Seifert und Thilo Scholz (4657 (V) AaA) sowie die Ergebnisse der Veranstaltung des Ernährungsrats am 02.02.2026 sind in die politische Diskussion und in die Konzeption dieses Antrags eingeflossen. Sie unterstreichen, dass eine stärkere öffentliche Verantwortung für die Schulverpflegung – bis hin zur Perspektive einer kommunalen Regionsküche – ein wirkungsvoller Hebel für gesunde Ernährung, regionale Wertschöpfung und Klimaschutz ist.
Ziel ist es, ein flächendeckendes Angebot zu schaffen, das qualitativ hochwertig, gesundheitsfördernd und für Familien bezahlbar ist sowie regionale Lieferketten einbezieht. Dabei sind die spezifischen Bedarfe der Kinder und Aspekte ökologischer und nachhaltiger Ernährung inklusive Berücksichtigung des Tierwohls zu berücksichtigen. Eine vollständige Kostenfreiheit der Mittagessenversorgung liegt im Verantwortungsbereich der Mitgliedskommunen der Region Hannover; wichtiger ist es, jetzt die strukturellen und organisatorischen Voraussetzungen für eine langfristig tragfähige, sozial ausgewogene Lösung zu schaffen und dabei von Beginn an öffentliche Steuerung, gute Arbeitsbedingungen und ökologische Verantwortung zu verankern. Eine erfolgreiche Umsetzung setzt neben der hohen Speisequalität eine strikte betriebswirtschaftliche Begleitung voraus. Nur durch ein transparentes Kostenmanagement und eine fachkundige ökonomische Kontrolle kann die dauerhafte Bezahlbarkeit für Familien und die Tragfähigkeit für den Haushalt der Region Hannover gewährleistet werden.
Text aus PDF extrahiert