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Hart durchgreifen gegen dreiste Vermieter: Mietwucher endlich konsequent verfolgen!

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeNeukölln (Berlin)
Datum2026-06-24
DatenstufeNur Dokumente
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, illegale Mieten und Mietpreisüberhöhungen nach §5 Wirtschaftsstrafgesetz endlich konsequent zu verfolgen, mit Bußgeld zu ahnden und für die Senkung überhöhter Mieten zu sorgen und sich gegenüber dem Senat für folgende Punkte einzusetzen: Die Kooperation der Bezirke untereinander und mit dem Senat in der AG Mietpreisüberhöhung wird zu diesem Zwecke weiter intensiviert. Dabei werden unverzüglich folgende Prozesse eingeleitet: Von der Meldung eines Verdachtsfalles bis zum Abschluss der Verfahren werden bezirksübergreifend einheitliche Verfahren durchgesetzt, um den neuen Mitarbeiter*innen eine hilfreiche Orientierung zu geben und die Verfolgung von Mietpreisüberhöhung nun schnell und erfolgreich in der Breite zu etablieren. Dabei wird sich an erfolgreichen Vorbildern wie Frankfurt am Main und Friedrichshain-Kreuzberg orientiert. Zentral ist eine umfassende und persönliche Beratung der betroffenen Mieter*innen, die niedrigschwellig durch das Verfahren führt. An die Bezirke abgeführte Einnahmen aus ungerechtfertigt hohen Mieten werden in einem standardisierten Verfahren an die betroffenen Mieter*innen ausgezahlt. Etwaige Gerichtsentscheidungen werden unverzüglich in der AG Mietpreisüberhöhung analysiert und die Verfolgung von Mietpreisüberhöhungen entsprechend weiterentwickelt. Es wird ein landesweites Monitoring der Verfolgung von Mietpreisüberhöhung etabliert. Dabei werden umfassende statistische Daten erhoben und Vorschläge zur Weiterentwicklung der Verfolgung von Mietpreisüberhöhungen erarbeitet. In Zusammenarbeit mit den für die Kosten der Unterkunft zuständigen Stellen wird innerhalb von drei Monaten ein Verfahren entwickelt, wie rechtswidrig überhöhte Mieten, die die öffentlichen Haushalte belasten, proaktiv erkannt und verfolgt werden können. Sobald in allen Bezirken Personal vorhanden und eingearbeitet ist, wird eine berlinweite öffentliche Kampagne gestartet, die über die Ordnungswidrigkeit überhöhter Mieten und Wege des Vorgehens darüber informiert. Begründung: Für viele Menschen bedeuten steigende Mieten eine enorme Belastung, die neben dem rasanten Anstieg der Lebenshaltungskosten kaum oder nicht mehr zu stemmen ist. Angesichts des wachsenden Wohnungsmangels haben Mieter*innen häufig keine andere Wahl, als überteuerte Mieten zu zahlen. Viele Mieten liegen dabei weit über den erlaubten Grenzen des Mietspiegels. Das spaltet unsere Stadt und die Gesellschaft. Es gibt jedoch bereits ein Instrument gegen überteuerte Mieten, den § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes, der Mietwucher als Ordnungswidrigkeit einstuft, wenn die verlangte Miete mehr als 20 Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Diese Möglichkeit muss der Bezirk konsequent nutzen und mit den vom Land geschaffenen Beschäftigungspositionen und bestenfalls eigenen Personalstellen Mietwucher verfolgen und ahnden. Überdies belastet die Übernahme der Kosten der Unterkunft die öffentlichen Haushalte immer stärker, obwohl die Anzahl der derart unterstützten Haushalte in den letzten Jahren deutlich gesunken ist. Auch dies liegt an den konstant steigenden und aller Wahrscheinlichkeit nach auch überhöhten Mieten, die von Vermietern aufgerufen werden. Die finanzielle Belastung steigt in Berlin umso mehr, da Mieten, die die zulässigen Richtwerte überschreiten, gleichwohl übernommen werden müssen, sofern im Einzelfall keine kostengünstigere Unterkunftsalternative zur Verfügung steht. Diese Aufwendungen werden nicht durch den Bund kofinanziert und verursachen jährliche Mehrkosten im Land Berlin in Höhe von etwa 100 Mio. Euro. Der Kampf gegen illegal überhöhte Mieten muss dringend forciert werden. 14 Besucher seit dem 01.06.2021 CC e-gov GmbH ALLRIS®net

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