Startseite › Hildesheim › Antrag
Sanierung und Umwandlung des B-Platzes beim SC Drispenstedt in einen Kunstrasenplatz (Ref.: Frank Wodsack)
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Hildesheim |
| Datum | 2026-01-26 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt:
Auf Antrag der Gruppe CDU / Bringmann-Parlak / FDP und der Gruppe SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die PARTEI hat der Rat in seiner Sitzung am 15.12.2025 (Vorlage 25/528) folgendes beschlossen:
„Förderung Kommunale Sportstätten bei Nutzung Bundesförderprogramm • Sanierung B-Platz SC Drispenstedt (Kunstrasenplatz) • Sperrvermerk bis Förderzusage • Eigenanteil Stadt Hildesheim maximal 105.000 € Beauftragung durch die Politik: Beantragung von Fördermitteln für Investitionskosten zur Sanierung des B-Platzes des SC Drispenstedt zum Kunstrasenplatz. Förderung 45%, bei notleidender Kommune 75%, Restanteil für Stadt 10%, wenn 15 % Drittmittelgeber. Sperrvermerk bis Förderzusage.“
Der SC Drispenstedt von 1911 e.V. (SC Drispenstedt) ist Pächter der Sportflächen in der Borsigstraße 18 in Hildesheim. Zum Pachtgegenstand gehört der stark sanierungsbedürftige und aktuell nicht bespielbare B-Platz des Vereins. Um diesen wieder für den allgemeinen Spielbetrieb nutzen zu können, ist eine umfangreiche Sanierung erforderlich.
Hinzu kommt, dass der in 2011 gegründete und seitdem in Hildesheim aktive Verein SV Newroz e.V. von Anbeginn an keine eigene Spielstätte in Hildesheim betreibt, da aus Kapazitätsgründen keine freien Sportflächen im Stadtgebiet für den Verein zur Verfügung gestellt werden konnten.
Mit der Sanierung und der gleichzeitigen Umwandlung des B-Platzes des SC Drispenstedt in einen Kunstrasenplatz besteht die Möglichkeit, dem SV Newroz e.V. nunmehr eine eigene Spielstätte bereitzustellen. Darüber hinaus ist zwingende Voraussetzung, den Platz nach Umwandlung in einen Kunstrasenplatz auch Schulen und anderen Mannschaften, vor allem Jugendmannschaften aus dem Stadtgebiet, als Trainingsmöglichkeit im Freien zur Verfügung zu stellen. Eine alleinige Nutzung nur durch den SV Drispenstedt und/oder SV Newroz e.V. ist ausgeschlossen
Der SC Drispenstedt ist mit der dauerhaften Mitnutzung der sanierten und in einen Kunstrasenplatz umgewandelten Rasenfläche durch den SV Newroz. e.V. und der Öffnung für andere Mannschaften einverstanden.
Inanspruchnahme von Fördermitteln:
Mit der Antragstellung im Rahmen des Bundesförderprogramms für das Projekt Kunstrasen SC Drispenstedt setzt die Verwaltung einen politischen Auftrag (Vorlage 25/528) um.
Das Bundesprogramm sieht vor, dass nur Städte und Gemeinden antragsberechtigt und zudem Zuwendungsempfänger sein können.
Eigentümerin u.a. des B-Platzes beim SC Drispenstedt ist die Stadt Hildesheim, die diesen jedoch im Rahmen eines Pachtvertrages an den SC Drispenstedt zur Nutzung bis 2038 überlassen hat. Betroffen ist das Flurstück 10/24 sowie die Teilflächen der Flurstücke 10/235 und 10/241 der Flur 90, Gemarkung Hildesheim.
Um den für den Verein erheblichen finanziellen Herausforderungen des Projektes entsprechen zu können, muss ein geeignetes Förderprogramm in Anspruch genommen werden. Dies vorausgeschickt ist beabsichtigt, einen Antrag im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ zu stellen. Auf die erwartbare Überzeichnung des Förderprogramms wird verwiesen.
Förderziele des Bundesprogramms:
Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ unterstützt der Bund die Kommunen beim Abbau des bestehenden Sanierungsstaus bei kommunalen Sportstätten.
Die wesentlichen Programmziele sind im Folgenden:
– Besondere regionale und überregionale Bedeutung
– Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts
– Förderung der sozialen Integration in der Kommune
– Hohe energetische Wirkung
– Erhalt von baulichem Bestand
– Nachhaltigkeit
– Barrierefreiheit
– Abbau von Sanierungsstau
Die Fördereignung des Projektes ist gegeben. Auf den hohen Teilhabe- und Integrationseffekt des Vereinssports und die besondere überregionale Bedeutung des SC Newroz e.V. wird beispielhaft verwiesen
Durch moderne Sportstätten wie die in Planung befindliche Anlage auf dem Gelände des SC Drispenstedt kann der gesellschaftliche Zusammenhalt weiter gestärkt werden. Die Maßnahme verbindet in Besonderer Weise sportliche und soziale Daseinsvorsorge.
Zudem wird durch die Verwendung zertifizierter, nachhaltiger und recycelbarer Materialien bei der Herrichtung des Kunstrasenplatzes dem Förderziel der Nachhaltigkeit genüge getan.
Projektkosten und städtischer Finanzierungsanteil:
Für die Umsetzung des Vorhabens ist lt. vorliegender Kostenschätzung ein Finanzmittelbedarf von ca. 1,05 Mio. € nötig.
Das Förderprogramm sieht im Falle einer Bewilligung eine Zuwendung in Form einer Anteilsfinanzierung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss vor. Der Bundesanteil der Förderung soll zwischen 250.000 € und maximal 8 Mio. € liegen. Die maximale Zuschusshöhe liegt bei 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Kommunen, die sich bei Antragstellung nachweislich in einer Haushaltsnotlage befinden, steigt die Zuschusshöhe auf 75 %. Die Einschätzung einer Haushaltsnotlage bezieht sich auf den Zeitpunkt des Einreichens der Projektskizze am 15.01.2026.
Die Stadt Hildesheim wird sich im Rahmen eines Investitionskostenzuschusses an der Finanzierung des beantragten Bauvorhabens mit nicht mehr als dem kommunalen Mindestanteil von 10 % der Gesamtausgaben des Projektes, somit maximal 105.000,- € beteiligen. Die nicht über das Förderprogramm und den städtischen Eigenanteil gedeckten Baukosten sind über Drittmittel zu generieren.
Städtischer Finanzierungsanteil:
Haushaltsjahr kommunaler Eigenanteil (10 % der Gesamtausgaben)
2026: 105.000,- €
Antragsverfahren:
Das Antragsverfahren gliedert sich in zwei Phasen. Die erste Phase wird in Form eines Interessensbekundungsverfahrens durchgeführt, in dem eine Projektskizze einzureichen ist. Nach deren Bewertung wird der Haushaltsausschuss des Bundestages die zur Antragstellung vorzusehenden Projekte beschließen. Die zweite Phase umfasst dann die eigentliche Beantragung der Bundesförderung in Form eines Zuwendungsantrages.
Die Projektskizze für das Interessenbekundungsverfahren ist vom SV Newroz e.V. (Ingenieur- und Baubüro HUK-Team GmbH – Jesco Kruse) erarbeitet. Diese ist dem Fördermittelgeber von der Stadt Hildesheim als Antragstellerin des Vorhabens bis zum 15.01.2026 zu übermitteln. Der dafür erforderliche Ratsbeschluss ist bis zum 31.01.2026 beim Fördermittelgeber nachzureichen.
Beschlussvorschlag:
Der Teilnahme an dem Förderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ mit dem Vorhaben „Sanierung und Umwandlung des B-Platzes beim SC Drispenstedt in einen Kunstrasenplatz“ wird zugestimmt.
Der kommunale Eigenanteil wird auf 105.000,- € begrenzt. Der Haushaltsansatz wird mit einem Sperrvermerk zur Freigabe der Maßnahme nach Vorlage der Förderzusage und -voraussetzungen versehen.
Finanzielle Auswirkungen:
x
ja, in der Vorlage erläutert
nein
Personelle Auswirkungen:
ja, in der Vorlage erläutert
x
nein
(dann FB 11 beteiligen)
Demografische Auswirkungen:
ja, in der Vorlage erläutert
x
nein
(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)
Nachverfolgung:
ja, dann
x
nein
voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung
Text aus PDF extrahiert