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Sanierung und Umwandlung des abgängigen Außenbeckens im Wasserparadies in ein ganzjährig nutzbares, multifunktionales Lehrschwimmbecken

Angenommen
TypAntrag
GemeindeHildesheim
Datum2026-01-26
DatenstufeNur Ergebnisse
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Sachverhalt: Die Vorlage 26/003 beschreibt die Förderkulisse des Bundesprogramms Sanierung kommunaler Sportstätten. Die maximale Zuschusshöhe liegt im Bundesprogramm bei 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Kommunen, die sich bei Antragstellung nachweislich in einer Haushaltsnotlage befinden, steigt die Zuschusshöhe auf 75 %. Die Antragstellung und Vorlagenerstellung erfolgte unter der Annahme, dass eine Haushaltsnotlage gegeben ist. Die Einschätzung einer Haushaltsnotlage bezieht sich auf den Zeitpunkt des Einreichens der Projektskizze am 15.01.2026 und ist vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres vorzunehmen. Inzwischen teilte das Niedersächsische Ministerium für Inneres mit, dass die Stadt Hildesheim zum Stichtag 15.01.2026 nicht als Kommune in einer Haushaltsnotlage eingestuft wird. Nunmehr ist somit für die im Rahmen des Bundesprogramms beantragten Projekte von einer maximalen Förderhöhe von 45 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten auszugehen. Insofern ist vor diesem Hintergrund der Finanzierungplan anzupassen. Die zuwendungsfähigen kalkulierten Gesamtkosten für das in Vorlage 26/003 beschriebene Projekt Lehrschwimmbecken Wasserparadies belaufen sich nach Abzug der Beteiligung der Eigentümerin auf ca. 6,3 Mio. €. Im Falle einer Förderbewilligung muss sich der städtische Eigenanteil bei einer Förderquote von nunmehr nur 45 % auf 3.443.000,- € erhöhen. Die über den bisherigen investiven Ansatz von 1.575.000 Mio.€ hinausgehende Summe ist dabei aus anderen Investitionsmaßnahmen zu gewinnen ohne den investiven HH 2026/2027 zusätzlich zu belasten. Eine darüberhinausgehende finanzielle Beteiligung der Stadt Hildesheim an dem Vorhaben – beispielsweise im Falle von Baukostensteigerungen – ist nicht vorgesehen. Beschlussvorschlag: Der Teilnahme an dem dargestellten Projektaufruf des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ mit dem Vorhaben „Sanierung und Umwandlung des abgängigen Außenbeckens im Wasserparadies in ein ganzjährig nutzbares, multifunktionales Lehrschwimmbecken“ wird zugestimmt. Der politische Beschluss zum Haushalt 2026/2027 (Vorlage 25/525-1 Nr. 24) wird dahingehend geändert, dass die Maßnahme auch bei einer Förderquote von 45 % umgesetzt werden soll. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Eigenanteil der Stadt Hildesheim bei maximal 3.443.000,- € liegt. Die über den bisherigen investiven Ansatz i.H.v. 1.575.000,- € hinausgehende Auszahlung ist aus anderen geplanten Investitionsmaßnahmen zu gewinnen, sodass die Belastung des beschlossenen investiven Haushaltes in den jeweiligen Haushaltsjahren 2026/2027 in Summe unverändert bleibt. Über die für diese Maßnahme zu verwendenden Investitionen beschließt der Rat bei Förderzusage gesondert. Der Sperrvermerk bleibt bis zu einer Förderzusage bestehen. Mehrausgaben sind allein von der SWHI aufzubringen. Eine dies sicherstellende Zuwendungsvereinbarung zwischen der Stadt Hildesheim und der SWHI ist im Vorwege der Weiterleitung der vom Fördermittelgeber bewilligten Zuwendungen zu schließen. Finanzielle Auswirkungen: x ja, in der Vorlage erläutert nein (dann Folgekostenabschätzung erstellen) Personelle Auswirkungen: ja, in der Vorlage erläutert x nein (dann FB 11 beteiligen) Demografische Auswirkungen: ja, in der Vorlage erläutert x nein (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) Nachverfolgung: ja, dann x nein voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

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