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Förderantrag zur Sanierung der Heizungsanlage im Freibad der "Johanniswiese" (JoWiese) unter Berücksichtigung des Einsatzes einer möglichst klimaneutralen Wärmepumpe (Ref.: Carina Goertz)

Angenommen
TypAntrag
GemeindeHildesheim
Datum2026-01-26
DatenstufeNur Ergebnisse
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Sachverhalt: Beschreibung des Projektes: Das Freibad „Johanniswiese“ („Jowiese“) an der Innersteaue in Hildesheim wurde bereits 1922 eröffnet und im Jahr 1989 für mehr als 5 Mio. € umfassend saniert und umgebaut. Durch die Sanierung wurde eine moderne Freibadanlage mit vielen Attraktionen, in landschaftlich reizvoller Lage geschaffen. Das Freibad mit einer Gesamtfläche von ca. 5.000 qm befindet sich in nur 1,5 km Entfernung zur Innenstadt von Hildesheim und zieht jährlich ca. 90.000 Besuchende in der Freibadsaison von Mai bis September an. Neben dem Sprungbecken mit einem 1 m-, 3 m- und 5 m-Sprungturm, einem großzügigen Nichtschwimmerbecken mit einer ca. 80 m langen Wasserrutsche sowie einem Wasserspielgarten mit Babybecken und Planschbecken befindet sich in dem Freibad das einzige 50-Meter-Sportbecken in Hildesheim. Dies ist für den Vereinssport, vor allem für Wasserballpunktspiele und Schwimmwettkämpfe, von sehr großer Bedeutung. Außer einem vom VfV Sportverein betriebenen 25-Meter-Sportbecken, gibt es neben der „Johanniswiese“ keine weiteren Freibadangebote in der Stadt Hildesheim. Zustand des Objekts: Seit der vor 36 Jahren vorgenommenen Komplettsanierung wurden regelmäßige Bauunterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen zur Instandhaltung der Freibadanlage durchgeführt. Im Jahr 2015 wurden die WC-Anlagen modernisiert und eine barrierefreie Zugänglichkeit der WC-Anlage geschaffen, 2019 wurden zusätzlich die Duschen und die Wasserrutsche saniert. Zudem wurden in den vergangenen Jahren folgende technische Erneuerungen, auch im Hinblick auf die energetische Verbesserung der Freibadanlage vorgenommen: 2016/2017 Sanierung der Wasseraufbereitungsanlage, 2019/2020 Installation einer Solarabsorberanlage und einer PV-Anlage, Einbau einer Schwimmbadabdeckung für das Schwimmerbecken. Die ab 2019 durchgeführten energetischen Maßnahmen wurden ebenfalls mit Inanspruchnahme von Fördermitteln umgesetzt. Ein weiteres Erfordernis stellt die Erneuerung der Wassererwärmung dar. Hier besteht akuter Handlungsbedarf, um den verlässlichen Weiterbetrieb des Bades sowie die Senkung des Energiebedarfs und des CO2-Ausstoßes zu reduzieren. Zustand Heizungsanlage: Die Beckenbeheizung und Warmwasserbereitung für die Duschen erfolgt derzeit über einen Gaskessel. Diese Kesselanlage ist aus Altersgründen in der Funktionsfähigkeit sehr eingeschränkt. Ersatzteile sind nicht mehr erhältlich und werden derzeit zur Aufrechterhaltung der Funktion von der Wartungsfirma aus alten Lagerbeständen notdürftig ergänzt. Ein kompletter Anlagenausfall ist jederzeit möglich, daher ist eine zeitnahe Sanierung dringend erforderlich. Hierfür wurde ein Fachplanungsbüro beauftragt einen ersten Entwurf samt Kostenermittlung für die Umstellung der Beheizung auf eine moderne und klimafreundliche Technik zu erarbeiten. Die Ergebnisse liegen aktuell vor. Nutzung des Objektes: Seit 2013 wird das Freibad „JoWiese“ von der Event Werft GmbH betrieben. Die vertraglich festgelegte Mindestöffnungszeit für die Öffentlichkeit in der Freibadsaison beträgt täglich zehn Stunden. Die bedarfsgerechte Nutzung des Schwimmerbeckens und Teilen des Nichtschwimmerbeckens für Schul- und Vereinssport ist ebenfalls im Betreibervertrag festgelegt. Der Verein „Jowiesenfreunde“ bietet jährlich in den Sommerferien eine Sommerschwimmschule in der JoWiese an mit Seepferdchen- und Schwimmkursen für Anfänger und Fortgeschrittene. Inanspruchnahme von Fördermitteln: Das Freibad „JoWiese“ befindet sich im Eigentum der Stadt und wird derzeit von der Event Werft GmbH betrieben. Im Betreibervertrag ist ein maximaler Jahresgesamtbetrag für erforderliche Bau- und Maschinenunterhaltung festgelegt, der allerdings von den tatsächlichen Kosten für die Erneuerung der Heizungsanlage weit überschritten wird. Die Stadt Hildesheim als Eigentümerin besitzt somit die Zuständigkeit für umfangreichere Baumaßnahmen. Die bestehende Heizungsanlage kann alters- und zustandsbedingt die störungs- und unterbrechungsfreie Funktion der Schwimmbadtechnik nicht mehr gewähren. Eine zeitnahe Erneuerung ist für den Weiterbetrieb des Freibads somit unumgänglich. Eine erste Vorplanung durch ein Fachplanungsbüro sieht den Ersatz der bestehenden Heizungsanlage durch eine Wärmepumpenanlage vor. Hierbei soll die bestehende PV-Anlage zur Stromversorgung der Pumpentechnik einbezogen werden. Die Situation zeigt sich hierfür besonders günstig, da das Freibad zu Zeiten großer Stromerzeugung auch einen großen Energiebedarf ausweist. Der Energiebedarf und die CO2-Emissionen erfahren somit eine sehr deutliche Reduktion. Die weitere Planung soll im Jahr 2026 erfolgen und die Umsetzung der Maßnahme im Jahr 2027/2028 vorgenommen werden. Die erforderlichen Finanzmittel sind in den Haushaltsjahren 2026 bis 2028 über das Bauunterhaltungsbudget im Ergebnishaushalt sowie über die Haushaltsposition zum Austausch von Heizungsanlage im Investitionshaushalt abgebildet. Zur Entlastung des Haushalts sollen Fördermittel zur Ausgabendeckung akquiriert werden. Mit dem Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“, Projektaufruf 2025/2026 ist ein für das Bauvorhaben geeignet erscheinendes Förderprogramm aufgelegt worden, für welches jetzt seitens der Stadt Hildesheim die Anträge gestellt werden. Förderziele des Bundesprogramms: Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ unterstützt der Bund die Kommunen beim Abbau des bestehenden Sanierungsstaus bei kommunalen Sportstätten. Die wesentlichen Programmziele sind im Folgenden: – Besondere regionale und überregionale Bedeutung – Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts – Förderung der sozialen Integration in der Kommune – Hohe energetische Wirkung – Nachhaltigkeit – Barrierefreiheit – Abbau von Sanierungsstau Speziell in Freibädern sind sowohl Maßnahmen zum Erreichen einer möglichst klimaneutralen Wärmeversorgung bzw. der Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien als auch zur Reduzierung des Einsatzes von Ressourcen (Wasser, Chemikalien, etc.) förderfähig. Fördereignung des Bauvorhabens: Die geplante Umstellung von einer Gaskesselanlage auf eine Wärmepumpe erfüllt die Förderrichtlinien der möglichst klimaneutralen Wärmeversorgung in Freibädern und trägt zudem erheblich zur CO2 Einsparung bei und leistet somit einen wertvollen Beitrag zur Erreichung der nationalen und europäischen Klimaziele. Nur durch die kurzfristige Erneuerung der Wärmeversorgung kann der Betrieb der „JoWiese“ gesichert werden. Durch die regelmäßige intensive Nachfrage aller Teile der Stadtgesellschaft, trägt die Umsetzung der Maßnahme direkt zum Erhalt des Freibades als wichtige gesamtstädtische Einrichtung des gesellschaftlichen Zusammenlebens und der sozialen Integration bei. Projektkosten und städtischer Finanzierungsanteil: Das Förderprogramm sieht im Falle einer Bewilligung eine Zuwendung in Form einer Anteilsfinanzierung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss vor. Der Bundesanteil der Förderung soll zwischen 250.000 € und maximal 8 Mio. € liegen. Die maximale Zuschusshöhe liegt bei 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Kommunen, die sich bei Antragstellung nachweislich in einer Haushaltsnotlage befinden, steigt die Zuschusshöhe auf 75 %. Die Einschätzung einer Haushaltsnotlage bezieht sich auf den Zeitpunkt des Einreichens der Projektskizze am 15.01.2026. Die Bruttobausumme liegt nach derzeitiger Kostenermittlung im Bereich von 1,5 Mio. €. Hierbei ist noch kein Aufschlag zur Abbildung des Kostenunschärfebereichs der Kostenermittlung von +/- 30 % berücksichtigt. Je nach Zuordnung der Maßnahme oder von Maßnahmenteilen zum Ergebnis- oder Investitionshaushalt sind entsprechende Mittel im Haushalt bereits eingeplant. Die möglichen Fördermittel von 45 % und somit 675.000,- € bzw. 75 % und damit 1.125.000,- € bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage dienen somit der tatsächlichen Entlastung des städtischen Haushaltes. Bei einer Förderung sind die Mittel komplett investiv abzubilden. Hierfür ist die investive Haushaltsposition zum Austausch von Heizungsanlagen (2026: 300.000,- €, 2027: 600.000,- €, 2028: 600.000,- €) vorgesehen. Im Rahmen der Stellung des Fördermittelantrags sind somit keine Änderungen innerhalb der aktuellen Haushaltsplanung vorzusehen. Städtischer Finanzierungsanteil Haushaltsjahr Ohne Förderung Bei 45 %-Förderung Bei 75 %-Förderung 2026 300.000,- € 135.000,- € 225.000,- € 2027 600.000,- € 270.000,- € 450.000,- € 2028 600.000,- € 270.000,- € 450.000,- € Gesamt 1.500.000,- € 675.000,- € 1.125.000,- € Eigenanteil 1.500.000,- € 825.000,- € 375.000,- € Das Produktkonto für die Sanierung der Heizungsanlage „JoWiese“ ist 4240104.0960065. Antragsverfahren: Das Antragsverfahren untergliedert sich in zwei Phasen. Die erste Phase stellt sich als Interessenbekundungsverfahren dar. Es ist eine Projektskizze einzureichen. Nach deren Bewertung beschließt der Haushaltsausschuss des Bundestages die zur Antragstellung vorzusehenden Projekte. Die zweite Phase umfasst dann die eigentliche Beantragung der Bundesförderung in Form eines Zuwendungsantrags. Zum jetzigen Zeitpunkt ist seitens der Stadtverwaltung eine den Förderrichtlinien entsprechende Projektskizze zu erarbeiten. Diese ist dem Fördermittelgeber bis zum 15.01.2026 zu übermitteln. Der dafür erforderliche Ratsbeschluss ist bis zum 31.01.2026 beim Fördermittelgeber nachzureichen. Beschlussvorschlag: Der Umsetzung des Bauvorhabens „Sanierung Heizungsanlage Johanniswiese“ sowie der Teilnahme an dem dargestellten Projektaufruf wird zugestimmt. Es erfolgt die dargestellte Abbildung des Projektes in der Finanzplanung von 2026 bis 2028. Finanzielle Auswirkungen: x ja, in der Vorlage erläutert nein Personelle Auswirkungen: ja, in der Vorlage erläutert x nein (dann FB 11 beteiligen) Demografische Auswirkungen: ja, in der Vorlage erläutert x nein (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) Nachverfolgung: ja, dann x nein voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

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