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Klimanotstand im Bezirk beenden – jetzt!

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeCharlottenburg-Wilmersdorf (Berlin)
Datum2026-07-02
DatenstufeNur Dokumente
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Die BVV möge beschließen: Der Klimanotstand im Bezirk wird für beendet erklärt. Weiterhin wird das Bezirksamt aufgefordert: sämtliche aus der Ausrufung des Klimanotstandes resultierenden besonderen Prüf-, Berichts-, Dokumentations- und Verwaltungsverfahren auf ihre Erforderlichkeit zu überprüfen und nicht mehr erforderliche Maßnahmen einzustellen, der BVV einen Bericht vorzulegen, der die seit Ausrufung des Klimanotstandes für dessen Bekämpfung entstandenen Personal-, Sach- und Verwaltungskosten sowie die hierdurch gebundenen Ressourcen darstellt und den tatsächlichen Nutzen der entsprechenden Maßnahmen bewertet, sich gegenüber dem Senat von Berlin und dem Rat der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass die Ausrufung eines „Klimanotstandes“ auch auf Landesebene überprüft und aufgehoben wird. Begründung: Die Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf hat mit Beschluss vom 22.08.2019 den Klimanotstand festgestellt und das Bezirksamt mit einer Vielzahl von Maßnahmen, Prüfaufträgen, Berichtspflichten und organisatorischen Veränderungen beauftragt. Hierzu zählen unter anderem die Einführung eines Klimavorbehalts für Bezirksamtsbeschlüsse, zusätzliche Berichtspflichten, die Erstellung von Klima- und CO -Bilanzen sowie die Schaffung ₂ entsprechender Verwaltungsstrukturen. Die Ausrufung des Klimanotstandes erfolgte vor dem Hintergrund vermeintlich wissenschaftlicher Prognosen, die seinerzeit vielfach auf dem Emissionsszenario RCP8.5 des Weltklimarates (IPCC) beruhten. Dieses Szenario wurde in der öffentlichen und politischen Debatte häufig als wahrscheinliche Zukunftsentwicklung dargestellt und diente vielerorts als Begründung für die Ausrufung eines Klimanotstandes. Inzwischen wird RCP8.5 in der wissenschaftlichen Fachliteratur und von den Autoren selbst verworfenen. Die dem Szenario zugrunde liegenden Annahmen über Bevölkerungsentwicklung, Energieverbrauch und die weltweite Nutzung fossiler Energieträger gelten heute als wenig realistisch. Der damalige Bezugspunkt für die Ausrufung eines Klimanotstandes ist damit in wesentlichen Teilen entfallen. Unabhängig von der Frage des Klimaschutzes erscheint die dauerhafte Aufrechterhaltung eines Notstandsbegriffs politisch und sachlich nicht gerechtfertigt. Ein Notstand beschreibt grundsätzlich eine außergewöhnliche und akute Gefahrenlage, die besondere Maßnahmen rechtfertigt. Eine solche akute Gefahrenlage wurde für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf weder festgestellt noch besteht hierfür eine rechtliche Grundlage. Die Ausrufung des Klimanotstandes hat sich zudem rückblickend als symbolpolitischer Akt erwiesen. Weder konnten dadurch die weltweiten Treibhausgasemissionen beeinflusst noch messbare Auswirkungen auf die globale Temperaturentwicklung erzielt werden. Die Entscheidungen eines einzelnen Berliner Bezirks haben keinen nachweisbaren Einfluss auf das Weltklima. Demgegenüber sind erhebliche Verwaltungsaufwendungen entstanden. Zusätzliche Prüfungen, Dokumentationspflichten, Berichte, Konzepte und Abstimmungsverfahren binden personelle und finanzielle Ressourcen. Diese Ressourcen stehen für die Erfüllung der originären Aufgaben des Bezirks nicht mehr oder nur eingeschränkt zur Verfügung. Politische Entscheidungen sollten auf realistischen Annahmen, überprüfbaren Wirkungen und einer verantwortungsvollen Verwendung öffentlicher Mittel beruhen. Es bedarf es weder einer dauerhaften Notstandsrhetorik noch einer besonderen Vorrangstellung gegenüber anderen kommunalen Aufgaben. Vor diesem Hintergrund ist die Feststellung des Klimanotstandes aufzuheben und zu einer sachorientierten, verhältnismäßigen und effizienten Kommunalpolitik zurückzukehren. 26 Besucher seit dem 01.06.2021 CC e-gov GmbH ALLRIS®net

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