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Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bereich der Hauptstraße (Höhe Hausnummern 53 und 54) im Ortsteil Weißig
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Dresden |
| Datum | 2026-07-14 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Antrag Nr.: A-SW0011/26
Datum: 14. Juli 2026
ANTRAG
an den Ortschaftsrat Schönfeld-Weißig
Einreicher:
WFH
Carsten Preussler, Mario Quast, Matthias Rath, Dr. Christian Schnoor, Holger Walzog
Gegenstand:
Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bereich der Hauptstraße (Höhe Hausnummern 53 und 54)
im Ortsteil Weißig
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Beschlussvorschlag:
Der Ortschaftsrat Schönfeld-Weißig bittet um Prüfung und Umsetzung der folgenden verkehrs-
rechtlichen Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit die Verkehrszei-
chen 283-20 (absolutes Haltverbot Ende) und 283-10 (absolutes Haltverbot Anfang) im Bereich
der Hauptstraße in Höhe Hausnummern 53 und 54 im Ortsteil Weißig abzuordnen und für die-
sen Bereich ein absolutes Haltverbot, Verkehrszeichen 283, anzuordnen.
Empfohlene Gremien:
| Ortschaftsrat Schönfeld-Weißig 24 .08.2026 | öffentlich |beschließend |
Begründung:
siehe Antrag
Anlagenverzeichnis:
Antrag vom 30.05.2026
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Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bereich der Hauptstraße
(Höhe Hausnummern 53 und 54) im Ortsteil Weißig
Der Ortschaftsrat Schönfeld-Weißig bittet um Prüfung und Umsetzung der folgenden
verkehrsrechtlichen Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit die
Verkehrszeichen 2383-20 (absolutes Haltverbot Ende) und 283-10 (absolutes Haltverbot Anfang)
im Bereich der Hauptstraße in Höhe Hausnummern 53 und 54 im Ortsteil Weißig abzuordnen
und für diesen Bereich ein absolutes Haltverbot, Verkehrszeichen 283, anzuordnen.
Begründung:
Bereits bis zum Herbst 2025 bestand für den genannten Bereich ein absolutes Haltverbot.
Durch parkende Fahrzeuge kommt es seither insbesondere im Kurvenbereich sowie im Umfeld
der unmittelbar gegenüber und vor dem Bereich liegenden Bushaltestellen zu unübersichtlichen
und gefährlichen Verkehrssituationen. Von diesen Situationen sind sowohl der Radverkehr als
auch alle anderen Verkehrsteilnehmer betroffen.
Die betreffenden Grundstücke verfügen über eigene Zufahrten, sodass Fahrzeuge
grundsätzlich auch auf den jeweiligen Grundstücken abgestellt werden können. Zusätzlich
besteht eine weitere Parkmöglichkeit in unmittelbarer Nähe in einer kleinen Anliegerstraße.
Mit dieser Maßnahme soll die Verkehrssicherheit an dieser engen und hoch frequentierten
Stelle nachhaltig verbessert und Gefährdungen im Straßenverkehr effektiv reduziert werden.
Carsten Preussler “ £M ario Quast _—= Matthias Rath
Schnoor Holger Walzog Dresden, 30.05.2026
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