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Grundsatzentscheidung Errichtung Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Gemeinde Wrangelsburg

Abgelehnt
TypAntrag
GemeindeAmt Züssow
Datum2025-12-15
DatenstufeNur Ergebnisse
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Extrahierter Text

Beschlussvorschlag: Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: (Name, Vorname) Die Gemeindevertretung Wrangelsburg hat keine Einwände hinsichtlich der Flächenüberplanung mit Freiflächen-Photovoltaikanlagen innerhalb des Gemeindegebietes. Es soll mit dem Vorhabenträger hinsichtlich eines speziellen Projektes in Kontakt getreten werden. Sachverhalt: Die Firma ksolar Projekte GmbH beabsichtigt die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf Flächen innerhalb der Gemeinde Wrangelsburg. Zu diesem Zweck wurden mögliche Flächenkulissen erarbeitet (siehe Projektsteckbrief). Die geplante Anlage hat eine Größe von 24 Hektar. Die Gemeinde muss im Rahmen ihrer Planungshoheit entscheiden, ob dem geplanten Vorhaben grundsätzlich zugestimmt wird. Sämtliche Kosten werden vom Investor getragen, insbesondere Planungs-, Bau- und Netzanbindungskosten.

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