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Grundsatzentscheidung Errichtung Agri-Photovoltaikanlage in der Gemeinde Wrangelsburg

Abgelehnt
TypAntrag
GemeindeAmt Züssow
Datum2025-12-15
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Beschlussvorschlag: Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: (Name, Vorname) Die Gemeindevertretung Wrangelsburg hat keine Einwände hinsichtlich der Flächenüberplanung mit Agri-Photovoltaikanlagen innerhalb des Gemeindegebietes. Es soll mit dem Vorhabenträger hinsichtlich eines speziellen Projektes in Kontakt getreten werden. Sachverhalt: Die Firma SWS Renergy GmbH beabsichtigt, die Errichtung einer rund 100 Hektar großen Agri-Photovoltaikanlage, auf Flächen innerhalb der Gemeinde Wrangelsburg. Zu diesem Zweck wurden mögliche Flächenkulissen erarbeitet (siehe Anlage). Die Kulissen haben eine Größe von ca. 60 bis 100 Hektar. Die vorgesehenen Flächen sind für einen Agri-Solarpark besonders gut geeignet, da keine Naturschutzbereiche betroffen sind. Vorhandene kleinere Biotope bleiben erhalten und werden in die Planung integriert. Die Gemeinde muss im Rahmen ihrer Planungshoheit entscheiden, ob dem geplanten Vorhaben grundsätzlich zugestimmt wird. Sämtliche Kosten werden vom Investor getragen, insbesondere Planungs-, Bau- und Netzanbindungskosten.

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