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Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Realsteuern 2026 (Hebesatzsatzung)

Abgelehnt
TypAntrag
GemeindeAmt Züssow
Datum2025-12-08
DatenstufeNur Ergebnisse
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Beschlussvorschlag: Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: (Name, Vorname) Die Gemeindevertretung Klein Bünzow beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Realsteuern (Hebesatzsatzung). Sachverhalt: Auf der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 23.09.2025 wurde darauf hingewiesen, dass der aktuelle Hebesatz für die Gewerbesteuer mit 381 %, 9 Prozentpunkte unterhalb des ermittelten Nivellierungssatzes (390 %) liegt. Der Gemeindevertretung wurde hierzu eine Informationsvorlage zugesendet. Am 03.11.2025 hat sich die Gemeindevertretung dazu beraten und um einen Vergleich der aktuellen Gewerbesteuer und der Gewerbesteuer mit dem Nivellierungssatz von 390 % gebeten. Übersicht Gewerbesteuer Klein Bünzow: Hebesatz 381 % (aktuell) Beispiel Hebesatz 390% (Nivellierungssatz) Differenz Gewerbesteuereinnahmen 2025 552.598,88 € 565.652,40 € 13.053,52 € Zur Änderung der Hebesatzsatzung (2026) wird der Gemeindevertretung nun ein Satzungsentwurf vorgelegt.

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