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Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Realsteuern 2026 (Hebesatzsatzung)
Abgelehnt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Züssow |
| Datum | 2025-12-08 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: (Name, Vorname)
Die Gemeindevertretung Klein Bünzow beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Realsteuern (Hebesatzsatzung).
Sachverhalt:
Auf der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 23.09.2025 wurde darauf hingewiesen, dass der aktuelle Hebesatz für die Gewerbesteuer mit 381 %, 9 Prozentpunkte unterhalb des ermittelten Nivellierungssatzes (390 %) liegt.
Der Gemeindevertretung wurde hierzu eine Informationsvorlage zugesendet.
Am 03.11.2025 hat sich die Gemeindevertretung dazu beraten und um einen Vergleich der aktuellen Gewerbesteuer und der Gewerbesteuer mit dem Nivellierungssatz von 390 % gebeten.
Übersicht Gewerbesteuer Klein Bünzow:
Hebesatz 381 %
(aktuell)
Beispiel Hebesatz 390% (Nivellierungssatz)
Differenz
Gewerbesteuereinnahmen 2025
552.598,88 €
565.652,40 €
13.053,52 €
Zur Änderung der Hebesatzsatzung (2026) wird der Gemeindevertretung nun ein Satzungsentwurf vorgelegt.
Text aus PDF extrahiert