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Grundsatzentscheidung Agri-PV innerhalb des Gemeindegebietes
Abgelehnt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Züssow |
| Datum | 2026-01-22 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: (Name, Vorname)
Die Gemeindevertretung Rubkow hat keine Einwände hinsichtlich der Flächenüberplanung mit Agri-PV innerhalb des Gemeindegebietes.
Es soll mit dem Vorhabenträger hinsichtlich eines speziellen Projektes in Kontakt getreten werden.
Sachverhalt:
Die Firma SWS Renergy GmbH beabsichtigt die Errichtung einer rund 100 Hektar großen Agri-Photovoltaikanlage, auf Flächen innerhalb der Gemeinde Rubkow.
Zu diesem Zweck wurden drei mögliche Flächenkulissen erarbeitet (siehe Anlage). Die Kulisse ist ca. 120 Hektar groß.
Die vorgesehenen Flächen sind für einen Agri-Solarpark geeignet da keine Naturschutzbereiche (siehe Anlage) betroffen sind.
Die durchschnittliche Ackerzahl liegt bei ca. 30 - 40. Diese innovative Lösung ermöglicht
die gleichzeitige landwirtschaftliche Nutzung der Flächen – der Ackerstatus bleibt erhalten.
Die Gemeinde muss im Rahmen ihrer Planungshoheit entscheiden, ob dem geplanten grundsätzlich Vorhaben zugestimmt wird.
Sämtliche Kosten werden vom Investor getragen, insbesondere Planungs-, Bau- und Netzanbindungskosten.
Text aus PDF extrahiert