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Grundsatzentscheidung Agri-PV innerhalb des Gemeindegebietes

Abgelehnt
TypAntrag
GemeindeAmt Züssow
Datum2026-01-22
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Beschlussvorschlag: Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: (Name, Vorname) Die Gemeindevertretung Rubkow hat keine Einwände hinsichtlich der Flächenüberplanung mit Agri-PV innerhalb des Gemeindegebietes. Es soll mit dem Vorhabenträger hinsichtlich eines speziellen Projektes in Kontakt getreten werden. Sachverhalt: Die Firma SWS Renergy GmbH beabsichtigt die Errichtung einer rund 100 Hektar großen Agri-Photovoltaikanlage, auf Flächen innerhalb der Gemeinde Rubkow. Zu diesem Zweck wurden drei mögliche Flächenkulissen erarbeitet (siehe Anlage). Die Kulisse ist ca. 120 Hektar groß. Die vorgesehenen Flächen sind für einen Agri-Solarpark geeignet da keine Naturschutzbereiche (siehe Anlage) betroffen sind. Die durchschnittliche Ackerzahl liegt bei ca. 30 - 40. Diese innovative Lösung ermöglicht die gleichzeitige landwirtschaftliche Nutzung der Flächen – der Ackerstatus bleibt erhalten. Die Gemeinde muss im Rahmen ihrer Planungshoheit entscheiden, ob dem geplanten grundsätzlich Vorhaben zugestimmt wird. Sämtliche Kosten werden vom Investor getragen, insbesondere Planungs-, Bau- und Netzanbindungskosten.

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