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Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Schmatzin (Anlage 8 wird nachgereicht)

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Züssow
Datum2026-01-19
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Beschlussvorschlag: Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: (Name, Vorname) Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Schmatzin die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024. Sachverhalt: Die Gemeinde Schmatzin hat die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses per Beschluss der Gemeindevertretung an das Amt Züssow übertragen. Gemäß § 1 Abs. 4 Satz 1 des KPG obliegt die örtliche Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow.

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