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Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Schmatzin (Anlage 8 wird nachgereicht)
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Züssow |
| Datum | 2026-01-19 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: (Name, Vorname)
Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Schmatzin die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Schmatzin hat die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses per Beschluss der Gemeindevertretung an das Amt Züssow übertragen. Gemäß § 1 Abs. 4 Satz 1 des KPG obliegt die örtliche Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow.
Text aus PDF extrahiert