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Beschluss zur Einleitung von Vergabeverfahren - Erweiterungsbau Feuerwehrgerätehaus Gribow
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Züssow |
| Datum | 2026-01-15 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: (Name, Vorname)
Die Gemeindevertretung Gribow beschließt, die Vergabeverfahren zu den Losen 1 bis 8 zum Erweiterungsbau des Feuerwehrgerätehauses als Beschränkte Ausschreibungen zu führen. Die Beauftragung zum Los 5 -"Malerarbeiten" erfolgt als Direktvergabe.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Gribow hat zur Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Fördermittel erhalten. Zur Errichtung des Gebäude müssen bezüglich der Vergaben einzelne Lose gebildet werden. Die Losaufteilung soll wie nachstehend genannt erfolgen:
Los 1 - erweiterter Rohbau (Roh-, Trocken- und Innenausbau sowie Putzarbeiten),
Los 2 - Dachdecker-, Dachklempner- und Zimmererarbeiten
Los 3 - Fenster und Tor
Los 4 - WDVS
Los 5 - Malerarbeiten
Los 6 - Gerüstbauarbeiten
Los 7 - HLS
Los 8 - Elektroarbeiten
Die Vergabeverfahren der Lose 1 bis 4 und 6 bis 8 können nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung M-V als Beschränkte Ausschreibungen geführt werden, da die voraussichtlichen Auftragswerte 1 Mio. Euro nicht überschreiten. Der Auftragswert der Malerarbeiten wird voraussichtlich unter 10.000 Euro liegen und kann somit nach § 6 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 VgMinArbV M-V als Direktauftrag mit Markterkundung vergeben werden.
Im Zuge einer Beschränkten Ausschreibung sind jeweils 3 geeignete Unternehmen pro Los zur Angebotsabgabe aufzufordern. Die Vergabeverfahren erfolgen elektronisch über die Vergabeplattform "Subreport ELVIS".
Text aus PDF extrahiert