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Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Gribow für das Haushaltsjahr 2024

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Züssow
Datum2026-01-15
DatenstufeNur Ergebnisse
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Beschlussvorschlag: Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: (Thomas Peterson) Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Gribow lt. § 60 KV M-V die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2024.

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