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Einleitung des Vergabeverfahrens zur Erbringung von Planungsleistungen für das Bauvorhaben "Neubau Feuerwehrgebäude Ziethen - Außenanlagen"

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Züssow
Datum2026-03-31
DatenstufeNur Ergebnisse
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Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt, die Einleitung des Vergabeverfahrens zur Erbringung der Planungsleistungen für das Bauvorhaben „Neubau Feuerwehrgebäude Ziethen – Außenanlagen“. Es soll eine Verhandlungsvergabe durchgeführt werden. Sachverhalt: Erläuterung: Gemäß § 22 Abs. 4a KV M-V entscheidet die Gemeindevertretung über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren. Sie kann diese Befugnisse ganz oder teilweise auf den Hauptausschuss oder die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister übertragen. Die Entscheidung über die Erteilung des Zuschlages ist in der Regel ein Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des § 38 Absatz 3 Satz 3. Laut § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Ziethen entscheidet die Gemeindevertretung über die Einleitung von Vergabeverfahren bei Verträgen über Liefer- und Dienstleistungen gemäß Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ab einer Wertgrenze von 25.000,00 €. Das Vergabeverfahren soll als Verhandlungsvergabe durchgeführt werden. In diesem Verfahren werden mind. 3 Planungsbüros zur Angebotsabgabe aufgefordert.

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