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Durchführung eines nationalen Vergabeverfahrens, grundhafte Erneuerung der Straße in Ziethen
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Züssow |
| Datum | 2026-03-31 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: (Name, Vorname)
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Ziethen fasst den Beschluss zur Einleitung eines nationalen Vergabeverfahrens zur Beauftragung von Bauleistungen für die grundhafte Erneuerung der Natursteinpflasterstraße zum Gutshaus in Ziethen.
Es soll eine freihändige Vergabe durchgeführt werden.
Sachverhalt:
Erläuterung:
Gemäß § 22 Abs. 4a KV M-V entscheidet die Gemeindevertretung über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren. Die Entscheidung über die Erteilung des Zuschlages ist in der Regel ein Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des § 38 Absatz 3 Satz 3.
Für die grundhafte Erneuerung der Natursteinpflasterstraße in Ziethen - Straße zum Gutshaus - sollen die Bauleistungen vergeben werden.
Im Haushalt sind dafür 220.000€ eingestellt – auch wenn dieser Betrag höchstwahrscheinlich nicht für die Erneuerung der gesamten Straße ausreicht, soll mit diesem Budget ein größtmöglicher Baufortschritt erzielt werden.
Angesichts dieser Wertgrenze kann eine freihändige Vergabe gewählt werden.
Die Gemeindevertretung wird über die Auswertung und das Vergabeergebnis informiert.
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