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Zustimmung der Gemeindevertretung zur Wahl des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Menzlin und seiner Ernennung zum Ehrenbeamten
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Züssow |
| Datum | 2026-03-31 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Herrn Pierre Ruffert zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Menzlin zu und ernennt ihn für die Dauer seiner Amtszeit zum Ehrenbeamten.
Sachverhalt:
Erläuterung:
Auf der Grundlage des § 12 Abs. 1 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V (BrSchG M-V) wurde Herr Pierre Ruffert mit 21 Ja-Stimmen am 13.03.2026 zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Menzlin gewählt. Die Wahlzeit beträgt 6 Jahre.
Die Wahl bedarf lt. § 12 Abs. 1 BrSchG M-V der Zustimmung der Gemeindevertretung. Der Ortswehrführer ist aufgrund des § 12 Abs. 1 BrSchG M-V für die Dauer seiner Amtszeit zum Ehrenbeamten zu ernennen.
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