Startseite › Amt Züssow › Antrag

Grundsatzentscheidung Agri-PV innerhalb des Gemeindegebietes

Abgelehnt
TypAntrag
GemeindeAmt Züssow
Datum2026-03-26
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleVollständige Sitzung ansehen →

Extrahierter Text

Beschlussvorschlag: Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: (Name, Vorname) Die Gemeindevertretung Murchin hat keine Einwände hinsichtlich der Flächenüberplanung mit Agri-PV innerhalb des Gemeindegebietes. Es soll mit dem Vorhabenträger hinsichtlich eines speziellen Projektes in Kontakt getreten werden. Sachverhalt: Die Firma SWS Renergy GmbH beabsichtigt die Errichtung einer rund 100 Hektar großen Agri-Photovoltaikanlage, auf Flächen innerhalb der Gemeinde Murchin. Zu diesem Zweck wurden drei mögliche Flächenkulissen erarbeitet (siehe Anlage). Jede Kulisse ihat eine Größe von ca. 80 und 100 Hektar. Die vorgesehenen Flächen sind für einen Agri-Solarpark geeignet da keine Naturschutzbereiche (siehe Anlage) betroffen sind. Vorhandene kleinere Biotope, im westlichem Bereich, bleiben erhalten und werden in die Planung integriert. Die durchschnittliche Ackerzahl liegt bei ca. 40. Diese innovative Lösung ermöglicht die gleichzeitige landwirtschaftliche Nutzung der Flächen – der Ackerstatus bleibt erhalten. Die Gemeinde muss im Rahmen ihrer Planungshoheit entscheiden, ob dem geplanten grundsätzlich Vorhaben zugestimmt wird. Sämtliche Kosten werden vom Investor getragen, insbesondere Planungs-, Bau- und Netzanbindungskosten.

Text aus PDF extrahiert