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Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Durchführung von Baumpflegearbeiten in der Gemeinde Rubkow

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Züssow
Datum2026-04-30
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Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung Rubkow beschließt die Einleitung des Vergabeverfahrens zur Durchführung von Baumpflegearbeiten an 493 Bäumen. Die Vergabe des Auftrags soll unter Beteiligung von mindestens drei Firmen als Direktauftrag erfolgen. Sachverhalt: Erläuterung: Gemäß § 22 Abs. 4a KV M-V entscheidet die Gemeindevertretung über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren. Sie kann diese Befugnisse ganz oder teilweise auf den Hauptausschuss oder den Bürgermeister übertragen. Die Entscheidung über die Erteilung des Zuschlages ist in der Regel ein Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des § 38 Absatz 3 Satz 3. Nach § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Rubkow entscheidet der Bürgermeister über die Einleitung von Vergabeverfahren bei Verträgen über Bauleistungen gemäß VOB bis zu einer Wertgrenze von 50.000,00 €. In der Gemeinde Rubkow müssen im Ergebnis der Baumkontrolle durch ein Sachverständigenbüro Baumpflegearbeiten an 493 Bäumen für die Herstellung der Verkehrssicherheit durchgeführt werden. Die voraussichtliche Auftragssumme liegt über der Wertgrenze von 50.000,00 €. Daher ist eine Entscheidung der Gemeindevertretung herbeizuführen. Nach dem vorgenannten geschätzten Auftragswert ist eine Vergabe als Direktauftrag unter Einholung von Angeboten von mindestens drei Firmen möglich.

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