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Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Züssow
Datum2026-04-02
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Beschlussvorschlag: Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: (Name, Vorname) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bandelin beschließt die in der Anlage beigefügte Fassung der Friedhofssatzung für die gemeindeeigenen Friedhöfe in Bandelin, Kuntzow und Vargatz. Die Gemeindevertretung beschließt die Kalkulation nach dem Kölner Modell mit den Gebühren: Erwerb des Nutzungsrechtes für die Dauer von 20 Jahren Erdwahlgrabstelle Einzelgrab ___________ € Doppelgrab ___________ € Urnengrab im Gräberfeld ___________ € Urnengrab in Gemeinschaftsanlage mit namentlicher Nennung ___________ € Urnengrab in Gemeinschaftsanlage anonym ___________ € Verlängerung des Nutzungsrechts zu Erfüllung der Ruhefrist je Jahr Erdwahlgrabstätte Einzelgrab 1/20 von _______ € ___________ € Doppelgrab 1/20 von _______ € ___________ € Urnengrab im Gräberfeld 1/20 von _______ € ___________ € Urnengrab Gemeinschaftsanlage mit namentlicher Nennung 1/20 von _______ € ___________ € Gebühren für sonstige Leistungen Nutzung der Kapelle ___________ € Sachverhalt: Durch die Friedhofsverwaltung wurde die Friedhofssatzung und die Friedhofsgebühren neu kalkuliert und überarbeitet. Die derzeit gültige Friedhofssatzung von 1994 und die Friedhofsgebührensatzung von 2001 muss dringend angepasst werden. Die Gebühren wurden nach dem Kölner Modell kalkuliert. Nicht alle Kosten auf dem Friedhof sind abhängig von der Grabgröße. Auf jedem Friedhof müssen Flächen für den Benutzer bereitgestellt werden, dazu zählen Wege, Parkplätze usw. Diese Flächen sind abhängig von der Anzahl der durchschnittlichen Besucher auf dem Friedhof. Die Anzahl der Besucher wiederum ist abhängig von der Anzahl der Grabstellen. Das heißt, jeder Friedhofsnutzer beansprucht dieselbe Fläche unabhängig von der Größe der Grabstelle die besucht wird. Das wiederum heißt, dass die Kosten für die Allgemeinflächen über die Anzahl der Grabstellen und der Nutzungsjahre umgelegt werden. Über die Höhe der Gebühren muss in der Gemeindevertretung beraten und entschieden werden.

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