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Beschluss zur Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung in Schmoldow

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Züssow
Datum2026-04-02
DatenstufeNur Ergebnisse
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Beschlussvorschlag: Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: (Name, Vorname) Die Gemeindevertretung Bandelin beschließt, die Auftragsvergabe zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED im Ortsteil Schmoldow als Freihändige Vergabe zu führen. Sachverhalt: Im Ortsteil Schmoldow soll die Straßenbeleuchtung auf LED umgerüstet werden. Dazu ist nur der Tausch der Leuchtenköpfe erforderlich. Die Gemeinde hat eine Förderung beim Land Mecklenburg-Vorpommern beantragt und erhält diese mit Bescheid vom 12.02.2026 in Höhe von 9.600,32 Euro. Um die bauausführende Firma zu ermitteln, soll eine Freihändige Vergabe geführt werden. Es sind 3 geeignete Firmen zur Angebotsabgabe aufzufordern. Eine Freihändige Vergabe ist nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 300.000 Euro netto zulässig. Die geschätzten Baukosten liegen unter 300.000 Euro.

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