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Beschluss der Gemeindevertretung Karlshagen über die Satzung der Gemeinde Ostseebad Karlshagen gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung der Gemeinde Ostseebad Karlshagen

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Usedom-Nord
Datum2026-05-21
DatenstufeNur Ergebnisse
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Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Karlshagen beschließt für das gesamte Gemeindegebiet Karlshagen die als Anlage beigefügte Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung der Gemeinde Ostseebad Karlshagen bestehend aus der Satzung und den Anlagen (Begründung und Plan).

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