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Beschluss der Gemeindevertretung Peenemünde über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 für das "Wohngebiet nordöstlich der Feuerwehr"

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Usedom-Nord
Datum2026-06-16
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Beschlussvorschlag: 1. Für das in beigefügtem Übersichtsplan gekennzeichnete Gebiet der Gemarkung Peenemünde Flur 2 Flurstück 114/3 Fläche ca. 5.592 m² beschließt die Gemeindevertretung Peenemünde die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 für das „Wohngebiet nordöstlich der Feuerwehr“. Das Grundstück befindet sich mittig der Ortslage Peenemünde und wird südöstlich von Mehrfamilienhäusern begrenzt. Westlich befinden sich mehrere kleinteilige Gebäude sowie die Freiwillige Feuerwehr Peenemünde. Im Norden wird das Flurstück durch eine Grünfläche begrenzt. 2. Anlass, Ziel und Zweck der Planaufstellung Das Plangebiet befindet sich innerhalb bestehender Siedlungsstrukturen und ist für eine Wohnnutzung grundsätzlich geeignet. Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten und die Interessen der Gemeinde sowie die der Vorhabenträgerin in Einklang zu bringen, soll die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes erfolgen. Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Reinen Wohngebietes gem. § 3 BauNVO. Geplant ist die Ausweisung eines Baufeldes für Ein- und Mehrfamilienhäuser (max. 6 WE). 3. Planverfahren Die Planung wird nach § 2 ff. BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist durchzuführen sowie ein Umweltbericht nach § 2a BauGB zu erstellen. Entsprechend § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind bei der Aufstellung von Bebauungsplänen die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zu berücksichtigen. Die Auswirkungen auf eventuelle Schutzgüter werden im Rahmen der in das Bebauungsplanverfahren integrierten Umweltprüfung untersucht und bewertet. 4. Flächennutzungsplan Die Gemeinde Peenemünde verfügt über einen wirksamen Flächennutzungsplan. Darin ist die Flächen größtenteils als Grünfläche mit Zweckbestimmung ‘Parkähnliche Grünfläche’ dargestellt. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert, um die Zielsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 16 mit der gesamtgemeindlichen Planung in Übereinstimmung zu bringen. 5. Kostenübernahme Zur Sicherung des Planverfahrens, seiner Durchführung und der Kostenübernahme ist zwischen der Gemeinde Peenemünde und dem privaten Vorhabenträger ein Städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Abs. 1 BauGB zu schließen. 6. Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen erfolgen. 7. Bekanntmachung des Beschlusses Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

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