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Satzung zur 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Hammer a. d. Uecker über die Erhebung von Hundesteuer
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Torgelow-Ferdinandshof |
| Datum | 2025-10-23 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 23.10.2025 die Satzung zur 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Hammer a. d. Uecker über die Erhebung von Hundesteuer.
Begründung:
Auf Empfehlung der Kommunalaufsicht des Landkreises Vorpommern-Greifswald wurde zur Verbesserung der finanziellen Lage der Gemeinde die Erhöhung der Hundesteuer als Konsolidierungsmaßnahme verbindlich festgeschrieben.
Die Satzung zur Erhebung einer Hundesteuer vom 01.11.2001 wurde zuletzt am 23.10.2013 geändert. Der Steuersatz für den Ersthund beträgt seit dem 01.01.2014
25,00 €.
Mit der 2. Änderung der Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer wird im Rahmen der Haushaltskonsolidierung vorgeschlagen, den Steuersatz für den ersten Hund künftig um 5,00 € zu erhöhen.
Derzeit sind 69 Ersthunde in der Gemeinde registriert, darunter 3 mit einem ermäßigten Steuersatz. Daraus ergeben sich voraussichtliche jährliche Mehreinnahmen in Höhe von 337,50 € für die Gemeinde.
Text aus PDF extrahiert