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Beschluss zur Brandschutzbedarfsplanung der Gemeinde Hammer an der Uecker

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Torgelow-Ferdinandshof
Datum2025-10-23
DatenstufeNur Ergebnisse
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Extrahierter Text

Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hammer an der Uecker beschließt in ihrer Sitzung am 23.10.2025 die Brandschutzbedarfsplanung der Gemeinde Hammer an der Uecker. Begründung: Die Brandschutzbedarfsplanung ist für die Gemeinde Hammer an der Uecker von großer Bedeutung, da sie die Grundlage für eine leistungsfähige und zukunftssichere Feuerwehr bildet. Sie zeigt auf, welche personellen, technischen und baulichen Voraussetzungen notwendig sind, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zuverlässig zu gewährleisten. Die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung obliegt gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG) den Gemeinden als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises. Nach § 2 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 BrSchG sind die Gemeinden verpflichtet, eine Brandschutzbedarfsplanung zu erstellen. Damit trägt die Gemeinde Verantwortung für den Schutz von Menschen, Gebäuden und Infrastruktur und stellt sicher, dass die Feuerwehr im Ernstfall schnell und wirksam helfen kann.

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