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Friedhofssatzung der Gemeinde Altwigshagen
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Torgelow-Ferdinandshof |
| Datum | 2025-12-09 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altwigshagen beschließt in ihrer Sitzung am 09.12.2025 die Friedhofssatzung der Gemeinde Altwigshagen in der vorliegenden Fassung.
Begründung:
Nachdem die Evangelische Kirchengemeinde Altwigshagen der Gemeinde Altwigshagen über das Amt Torgelow-Ferdinandshof im Oktober 2024 mitgeteilt hat, die Bewirtschaftung des Friedhofs Altwigshagen perspektivisch nicht länger sicher stellen zu können, ist die Gemeinde Altwigshagen zur Verwaltung und Unterhaltung des Friedhofs Alwigshagen, einschließlich Trauerhalle gesetzlich verpflichtet.
Die Rechtsgrundlage ist im § 14 (2) Bestattungsgesetz (BestattG M-V) geregelt: „Die Gemeinden haben Friedhöfe (Gemeindefriedhöfe) einzurichten und zu unterhalten. Dies gilt nicht, wenn in der Gemeinde ein kirchlicher Friedhof vorhanden ist oder die Gemeinde durch Vereinbarung sicherstellt, dass der Friedhof eines anderen Trägers benutzt werden kann. Die Sätze 1 und 2 gelten für Leichenhallen entsprechend.“
Die Basis für den Beschluss der o. g. Friedhofssatzung der Gemeinde Altwigshagen bilden der am 17.06.2025 einstimmig gefasste Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung Altwigshagen sowie der am 27.06.2025 von der Evangelischen Kirchengemeinde Altwigshagen und der Gemeinde Altwigshagen unterzeichnete und am 10.07.2025 kirchenaufsichtlich genehmigte Friedhofsübertragungsvertrag, der die Übertragung der Verwaltung und Nutzung des kirchlichen Friedhofs Altwigshagen durch die Gemeinde Altwigshagen ab 01.01.2026 regelt.
Text aus PDF extrahiert