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Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2025
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Torgelow-Ferdinandshof |
| Datum | 2025-12-09 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altwigshagen beschließt in ihrer Sitzung am 09.12.2025 der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2025 zuzustimmen.
Begründung:
Da der Haushalt 2025 gemäß § 16 Absatz 1 GemHVO-Doppik im Finanzplanungszeitraum im Finanzhaushalt nicht ausgeglichen ist, wurde am 28.05.2025 die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes beschlossen.
Die Fortschreibung des Haushaltsicherungskonzeptes hat gemäß § 43 Absatz 8 KV M-V jährlich zu erfolgen.
Die Umsetzung der geplanten Konsolidierungsmaßnahmen 1/23 - Prüfung Umbau der Heizungsanlage im Mehrzweckgebäude der Gemeinde – ist erfolgt. Das Planungsbüro hat eine Hybridheizung (Luftwärmepumpe mit Gas-Heizeinsatz) vorgesehen, die allerdings die Planansätze für die Aufwendungen/Auszahlungen weit übersteigt. Eine Förderung für die Umsetzung der Maßnahme wurde beantragt und die neuen Ansätze werden in der Haushaltsplanung 2026 veranschlagt. Eine Anpassung der Erzielung der Erträge in das Jahr 2027 ist daher notwendig.
Die Maßnahme 3/24 – Überprüfung der Gebührensatzungen und Entgeltordnungen – wurde hinsichtlich der Satzungen und Entgeltordnungen geprüft. Die Überprüfung ergab, dass die Maßnahme aus dem Haushaltssicherungskonzept entnommen werden soll.
Der Haushalt ist in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung auszugleichen (§ 43 Abs. 6 KV M-V). Kann der Haushaltsausgleich trotz Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten sowie Ausschöpfung aller Ertrags- und Einzahlungsmöglichkeiten nicht erreicht werden, ist gemäß § 43 Abs. 7 Kommunalverfassung M-V ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen. Es sollen die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich und eine geordnete Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden.
Das Haushaltssicherungskonzept wird von der Gemeindevertretung beschlossen.
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