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Haushaltssatzung der Gemeinde Ferdinandshof für die Haushaltsjahre 2026 / 2027
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Torgelow-Ferdinandshof |
| Datum | 2026-01-26 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ferdinandshof beschließt in ihrer Sitzung am 26.01.2026 die Haushaltssatzung der Gemeinde Ferdinandshof für die Haushaltsjahre 2026 und 2027.
Begründung:
Gemäß den §§ 45 ff Kommunalverfassung M-V (KV M-V) hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Die Haushaltssatzung kann Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre, nach Haushaltsjahren getrennt, enthalten. Für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wurde ein Doppelhaushalt erarbeitet.
Lt. § 53 KV M-V Abs. 3 bedürfen Kassenkredite einer Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, wenn der in der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag 10 Prozent der im Finanzhaushalt veranschlagten laufenden Einzahlungen übersteigt.
Die Gemeinde Ferdinandshof benötigt im Jahr 2026 einen Kassenkredit in Höhe von 1.900.000 € und für das Jahr 2027 in Höhe von 2.800.000 €.
Für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Bereich Brandschutz (Eigenmittel Anbau Feuerwehrgerätehaus sowie Bau von Feuerlöschbrunnen) benötigt die Gemeinde im Haushaltsjahr 2027 einen Kredit in Höhe von 2.000.000 €.
Dieser ist nach § 52 KV M-V durch die Rechtsaufsichtsbehörde genehmigungspflichtig.
Text aus PDF extrahiert