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Haushaltssatzung der Gemeinde Wilhelmsburg für die Haushaltsjahre 2026/2027
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Torgelow-Ferdinandshof |
| Datum | 2026-03-12 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wilhelmsburg beschließt in ihrer Sitzung am 12.03.2026 die Haushaltssatzung der Gemeinde Wilhelmsburg für die Haushaltsjahre 2026 und 2027.
Begründung:
Gemäß den §§ 45 ff. Kommunalverfassung M-V (KV M-V) hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Die Haushaltssatzung kann Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre, nach Haushaltsjahren getrennt, enthalten. Für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wurde ein Doppelhaushalt erarbeitet.
Lt. § 53 Abs. 3 KV M-V bedürfen Kassenkredite einer Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, wenn der in der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag 10 Prozent der im Finanzhaushalt veranschlagten laufenden Einzahlungen übersteigt.
Die Gemeinde Wilhelmsburg benötigt im Jahr 2026 einen genehmigungspflichtigen Kassenkredit in Höhe von 1.250.000 € und im Jahr 2027 einen genehmigungspflichtigen Kassenkredit in Höhe von 1.600.000 €.
Text aus PDF extrahiert