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Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Wilhelmsburg

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Torgelow-Ferdinandshof
Datum2026-03-12
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Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wilhelmsburg beschließt in ihrer Sitzung am 12.03.2026 die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Wilhelmsburg in der vorliegenden Fassung. Begründung: Aufgrund der Änderung der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in der zuzeit gültigen Fassung ist eine erneute Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wilhelmsburg in der Fassung der 8. Änderung vom 22.04.2025 erforderlich. Die Notwendigkeit ergibt sich in erster Linie aus der Umsetzung des § 42 Abs. 1 Kommunalverfassung, der u. a. regelt, dass in der Hauptsatzung die Bildung und Bezeichnung der Ortsteile einschließlich ihrer räumlichen Abgrenzung auf Basis des Liegenschaftskatasters anhand einer textlichen Beschreibung oder einer grafischen Darstellung festzulegen sind. Weitere Anpassungen sind durch die Änderung des § 48 Kommunalverfassung zum Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung notwendig. Mit der Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Wilhelmsburg besteht die Möglichkeit im Interesse der Rechtssicherheit Klarstellungen und Ergänzungen vorzunehmen. Außerdem wurde die Verwendung der geschlechtergerechten Sprache nachgebessert und auf den aktuellen Stand gebracht.

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