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Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Ortsdurchfahrt Wilhelmsburg, Straße der Freundschaft, zeitlich unbegrenzt, für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen.
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Torgelow-Ferdinandshof |
| Datum | 2026-03-12 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wilhelmsburg beschließt in ihrer Sitzung am 12.03.2026 zu beantragen, auf der Kreisstraße 72 (Straße der Freundschaft) in der Ortsdurchfahrt Wilhelmsburg den Verkehr zeitlich unbegrenzt für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen auf 30 km/h zu begrenzen.
Dieser Antrag ist beim Landkreis Vorpommern-Greifswald, Untere Verkehrsbehörde zu stellen.
Begründung:
Die Straße der Freundschaft in Wilhelmsburg wird aktuell vom gesamten Verkehr mit der innerörtlich generell zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h befahren.
Dazu gehören auch schwere Lastkraftwagen und landwirtschaftliche Gespanne teilweise mit mehr als einem Anhänger.
Die Lärmbelästigung für die Anlieger durch diesen Schwerlastverkehr ist erheblich und geht weit über die zumutbare Grenze hinaus.
Hinzu kommt, dass durch die geringe Breite der Straße (5,50 m) für entgegenkommende schwere Fahrzeuge häufig das Ausweichen auf die Gehwege erforderlich wird.
Dabei entstehen bei Geschwindigkeiten über 30 km/h Beschädigungen an den Gehwegen, die durch eine Geschwindigkeitsbeschränkung erheblich reduziert werden können.
Text aus PDF extrahiert