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Beratung und Beschluss zum Abschluss einer Cyberversicherung und der außerplanmäßigen Ausgabe
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Tessin |
| Datum | 2026-04-28 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt:
Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung wird auch die Absicherung der technischen Infrastruktur sowie der zu verarbeitenden Daten immer wichtiger. Aus der Vergangenheit sind zahlreiche Hackerangriffe auf öffentliche Verwaltungen bekannt, bei denen die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit sehr viel Zeit in Anspruch genommen hat und mit erheblichen Kosten verbunden war.
Hierfür ist der Abschluss einer Cyberversicherung unerlässlich. Diese schützt vor finanziellen Folgen von Cyberangriffen, Datenverlust und Identitätsdiebstahl. Sie deckt Kosten für Datenwiederherstellung, IT-Forensik, Rechtsberatung, Krisenmanagement sowie Ertragsausfälle durch Betriebsunterbrechungen ab. Zudem übernimmt sie Haftpflichtansprüche Dritter bei Datenlecks. Weiter helfen Sie bei einer schnelleren Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit der Verwaltung.
Zudem ist der Abschluss der Cyberversicherung zwingend erforderlich, da ohne diese Versicherung die gesonderte, besonders gesicherte Leitung (CN-Lavine), die für die Arbeitsfähigkeit des Standesamtes und des Meldeamtes unerlässlich ist, zukünftig nicht mehr betrieben werden darf.
Durch den Fachbereich Kommunales Recht wurden 2 Angebote für eine Cyberversicherung eingeholt. Derzeit erfolgt ein Vergleich der vorliegenden Angebote, insbesondere bezüglich der Versicherungsbedingungen.
Das höhere vorliegende Angebot hat bei einer Versicherungssumme von 1,5 Mio. Euro eine Jahresprämie von aktuell 11.495,70 Euro (inkl. Versicherungssteuer).
Finanzielle Mittel wurden hierfür im Haushalt 2026 nicht eingeplant.
Um schnellstmöglich die Versicherung abschließen zu können, ist eine Ermächtigung des Bürgermeisters für den Abschluss notwendig.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss beschließt auf seiner Sitzung am 28.04.2026 den Bürgermeister zu ermächtigen, die Cyberversicherung mit einer Versicherungssumme von 1,5 Mio. Euro mit dem wirtschaftlichsten Bieter abzuschließen. Die finanziellen Mittel in Höhe von max. 11.495,75 Euro werden im Haushalt 2026 als außerplanmäßige Ausgabe im Produktsachkonto 11405 56419000 (sonstige Versicherungen) zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt aus liquiden Mitteln.
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