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Beratung und Beschluss über neue Entgelte für die Kindertagesseinrichtung „Zum Regenbogen“

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Tessin
Datum2026-04-14
DatenstufeNur Ergebnisse
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Sachverhalt: Die Blumenstadt Tessin ist Träger der Kindertageseinrichtung „Zum Regenbogen“ (Helmstorfer Weg 4c). Gemäß § 24 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kindertagesförderungsgesetz – KiföG M-V) soll der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Einvernehmen mit der Gemeinde, in der die Förderung angeboten wird, Vereinbarungen über den Betrieb von Kindertageseinrichtungen abschließen. In diesen Vereinbarungen werden Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungsangebote sowie differenzierte Entgelte für die Leistungen und die betriebsnotwendigen Investitionen der Einrichtung festgelegt. Nach Ablauf des Vereinbarungszeitraumes ist eine Neuverhandlung erforderlich. Die Blumenstadt Tessin stellte im Februar 2025 einen Antrag auf Entgeltverhandlung für die oben genannte Kindertageseinrichtung. Für die Kalkulation der Entgelte werden sämtliche Kosten berücksichtigt, die für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung erforderlich sind. Die letzte Entgeltverhandlung für die Kindertageseinrichtung „Zum Regenbogen“ fand in den Jahren 2023/2024 statt und trat zum 01. Februar 2024 in Kraft. Aufgrund gestiegener Kosten, insbesondere im Bereich Personal sowie bei den Bewirtschaftungskosten (z. B. Strom, Gas und Wasser), ist eine erneute Entgeltverhandlung erforderlich geworden. Der Antrag wurde von der Entgeltstelle des Landkreises Rostock geprüft und trat zum 01. August 2025 in Kraft. Der ungewöhnlich lange Zeitraum zwischen der Antragseinreichung im Februar 2025 und dem Verhandlungstermin mit dem Landkreis Rostock am 08. Januar 2026 ist auf die Neueinführung des Landesrahmenvertrages gemäß § 24 Abs. 5 KiföG M-V zurückzuführen. In diesem Zusammenhang kam es zu umfangreichen Unstimmigkeiten zwischen dem Landkreis und dem Träger, der Blumenstadt Tessin. Infolgedessen wurde parallel ein Antrag bei der Schiedsstelle eingereicht, um den Laufzeitbeginn der neuen Entgelte zum 01. August 2025 abzusichern. Durch den Schiedsspruch zum Aktenzeichen 154/25 SGB VIII SchSt der Schiedsstelle Rostock konnte das Verfahren am 13. Januar 2026 abgeschlossen und der Laufzeitbeginn zum 01. August 2025 bestätigt werden. Die Kosten des Schiedsverfahrens wurden dem Landkreis Rostock auferlegt. Da die Vereinbarung nach §§ 78 b-e SGB VIII dem Träger erst am 18. Februar 2026 zur Unterzeichnung zugegangen ist, wurde sie aufgrund der bestehenden Dringlichkeit vorab ohne Beschluss der Stadtvertretung durch den Bürgermeister sowie seinen Stellvertreter unterzeichnet. Die Stadtvertretung der Blumenstadt Tessin wird daher gebeten, die Unterzeichnung der entsprechenden Vereinbarung nachträglich zu genehmigen. Die folgende Tabelle veranschaulicht die neuen Entgelte ab dem 01.08.2025 der Einrichtung „Zum Regenbogen“, aufgeteilt nach Betreuungsart sowie der bisherigen Entgelte: Kita „Zum Regenbogen“ (Betreuungsart) bis 31.07.2025 ab 01.08.2025 Krippe (ganztags/pro Kind/Monat) 1.509,47 EUR 1.751,53 EUR Krippe (Teilzeit/pro Kind/Monat) 905,68 EUR 1.050,92 EUR Krippe (halbtags/pro Kind/Monat) 603,79 EUR 700,61 EUR Kiga (ganztags/pro Kind/Monat) 734,02 EUR 920,66 EUR Kiga (Teilzeit /pro Kind/Monat) 440,41 EUR 552,40 EUR Kiga (halbtags /pro Kind/Monat) 293,61 EUR 368,26 EUR Beschlussvorschlag: Die Stadtvertretung der Blumenstadt Tessin beschließt auf ihrer Sitzung am 12.05.2026 die Entgelte für die Betreuung von Kindern in der Tessiner Kindertageseinrichtung „Zum Regenbogen“ rückwirkend zum 01.08.2025 wie folgt: Kita „Zum Regenbogen“ (Betreuungsart) ab 01.08.2025 Krippe (ganztags/pro Kind/Monat) 1.751,53 EUR Krippe (Teilzeit/pro Kind/Monat) 1.050,92 EUR Krippe (halbtags/pro Kind/Monat) 700,61 EUR Kiga (ganztags/pro Kind/Monat) 920,66 EUR Kiga (Teilzeit /pro Kind/Monat) 552,40 EUR Kiga (halbtags /pro Kind/Monat) 368,26 EUR und genehmigt die Unterzeichnung der Vereinbarung für die vorgenannte Kindertageseinrichtung mit dem Landkreis Rostock durch den Bürgermeister und seinen Stellvertreter.

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