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Beratung und Beschluss über die Satzung der Blumenstadt Tessin über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung)

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Tessin
Datum2026-04-14
DatenstufeNur Ergebnisse
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Extrahierter Text

Sachverhalt: Für die Erbringung von Verwaltungsdienstleistungen im eigenen Wirkungskreis kann die Blumenstadt Tessin Gebühren auf Grundlage einer Satzung erheben. Die bisherige Satzung wurde zuletzt im Jahr 2000 geändert. Für die Ermittlung der Gebührensätze wurde eine Kalkulation erstellt, welche Bestandteil der Sitzungsvorlage ist und durch die Stadtvertretung gebilligt werden muss. Beschlussvorschlag: Die Stadtvertretung der Blumenstadt Tessin beschließt auf ihrer Sitzung am 12.05.2026 die Satzung der Blumenstadt Tessin über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) und billigt die dazugehörige Kalkulation.

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