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Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Gemeinde Melz

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Röbel-Müritz
Datum2025-05-12
DatenstufeNur Ergebnisse
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Beschlussvorschlag: Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Melz die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 der Gemeinde Melz. Sachverhalt: Gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V beschließt die Gemeindevertretung über den Jahresabschluss und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters. Die Entlastung des Bürgermeisters bedarf eines gesonderten Beschlusses. Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Melz hat den Jahresabschluss 2021 gemäß § 3 a Kommunalprüfungsgesetz zu prüfen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis der Prüfung in seinem Prüfungsbericht zusammengefasst und einen uneingeschränkten Prüfungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie einer Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Die Bilanzsumme beträgt am 31.12.2021 2.795.376,74 €. Der liquide Bestand beträgt am 31.12.2021 565.286,43 €. Ergebnishaushalt Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen beträgt 72.214,92 €. Die Entnahme der Infrastrukturpauschale in Höhe von 24.650,57 € (nach § 18 Abs. 4 GemHVO-Doppik M-V) verbessert das Jahresergebnis. Abschreibungsbedingte Fehlbeträge, auch aus Vorjahren, können ausgeglichen werden. Die Entnahme darf nicht höher als die Netto-Abschreibung sein. Das Jahresergebnis beträgt dann 96.865,49 €. Der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt wurde unter Berücksichtigung der Vorträge aus Vorjahren nicht erreicht (§ 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik). Ergebnishaushalt Betrag 1. Vorträge aus Vorjahren (Stand 31.12.2020) -191.346,78 € 2. Jahresergebnis 2021 lfd. Jahr (nach Veränderung der Rücklagen) 96.865,49 € 3. Haushaltsausgleich Ergebnishaushalt 31.12.2021 -94.481,29 € Finanzhaushalt Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen des Jahres 2021 beträgt 108.115,13 €. Kredittilgungen erfolgten in Höhe von 16.098,95 €. Der Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt wurde unter Berücksichtigung der positiven Vorträge aus Vorjahren erreicht. Finanzhaushalt Betrag 1. Laufende Ein- und Auszahlungen (Stand 31.12.2020) 419.044,31 € 2. Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen 2021 108.115,13 € 3. Planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen 2021 -16.098,95 € 4. Haushaltsausgleich Finanzhaushalt 31.12.2021 511.060,49 € Der Beschluss über den Jahresabschluss 2021 ist der Kommunalaufsicht unverzüglich mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wann und wo über 10 Werktage die öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses erfolgt. Zu den auszulegenden Unterlagen gehört auch der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses.

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