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Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2020

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Röbel-Müritz
Datum2025-05-12
DatenstufeNur Ergebnisse
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Extrahierter Text

Beschlussvorschlag: Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V erteilt die Gemeindevertretung der Gemeinde Melz dem Bürgermeister für den Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Melz uneingeschränkte Entlastung. Sachverhalt: Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Melz hat den Jahresabschluss 2020 in seiner Sitzung am 10.04.2025 gemäß § 3 a des Kommunalprüfungsgesetzes geprüft. Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Entlastung des Bürgermeisters.

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