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Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Gemeinde Melz
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Röbel-Müritz |
| Datum | 2025-05-12 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Melz die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 der Gemeinde Melz.
Sachverhalt:
Gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V beschließt die Gemeindevertretung über den Jahresabschluss und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters. Die Entlastung des Bürgermeisters bedarf eines gesonderten Beschlusses.
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Melz hat den Jahresabschluss 2020 gemäß § 3 a Kommunalprüfungsgesetz zu prüfen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis der Prüfung in seinem Prüfungsbericht zusammengefasst und einen uneingeschränkten Prüfungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie einer Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Die Bilanzsumme beträgt am 31.12.2020 2.720.370,91 €.
Der liquide Bestand beträgt am 31.12.2020 639.941,68 €.
Ergebnishaushalt
Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen beträgt -45.088,58 €. Die Entnahme der Infrastrukturpauschale in Höhe von 24.609,71 € (nach § 18 Abs. 4 GemHVO-Doppik M-V) verbessert das Jahresergebnis. Abschreibungsbedingte Fehlbeträge, auch aus Vorjahren, können ausgeglichen werden. Die Entnahme darf nicht höher als die Netto-Abschreibung sein. Die im HHJ 2018 gebildete Finanzausgleichrücklage in Höhe von 79.596,00 € wurde vollständig aufgelöst und verbessert ebenfalls das Jahresergebnis, welches dann 59.117,13 € beträgt. Der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt wurde unter Berücksichtigung der Vorträge aus Vorjahren nicht erreicht (§ 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik).
Ergebnishaushalt
Betrag
1.
Vorträge aus Vorjahren
(Stand 31.12.2019)
-250.463,91 €
2.
Jahresergebnis 2020 lfd. Jahr (nach Veränderung der Rücklagen)
59.117,13 €
3.
Haushaltsausgleich Ergebnishaushalt 31.12.2020
-191.346,78 €
Finanzhaushalt
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen des Jahres 2020 beträgt 47.561,23 €. Kredittilgungen erfolgten in Höhe von 17.353,54 €. Der Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt wurde unter Berücksichtigung der positiven Vorträge aus Vorjahren erreicht.
Finanzhaushalt
Betrag
1.
Laufende Ein- und Auszahlungen
(Stand 31.12.2019)
388.836,62 €
2.
Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen 2020
47.561,23 €
3.
Planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen 2020
-17.353,54 €
4.
Haushaltsausgleich Finanzhaushalt 31.12.2020
419.044,31 €
Der Beschluss über den Jahresabschluss 2020 ist der Kommunalaufsicht unverzüglich mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wann und wo über 10 Werktage die öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses erfolgt. Zu den auszulegenden Unterlagen gehört auch der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses.
Text aus PDF extrahiert