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Haushaltssatzung 2025/2026 der Gemeinde Buchholz
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Röbel-Müritz |
| Datum | 2025-06-20 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buchholz beschließt die beiliegende Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und den Anlagen für das Haushaltsjahr 2025/2026.
Sachverhalt:
Gemäß der §§ 45, 46 und 47(1) der Kommunalverfassung M-V hat die Gemeinde Buchholz für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen und mit ihren Anlagen in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Es liegt der doppische Haushalt für das Haushaltsjahr 2025/2026 (Doppelhaushalt) zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen ist unverzüglich der Kommunalaufsicht vorzulegen. Sie ist öffentlich bekannt zu machen und an 10 Werktagen in der Amtsverwaltung öffentlich auszulegen. Erläuterungen zum Haushaltsplan 2025/2026 sind dem Vorbericht und den Anlagen zu entnehmen.
Text aus PDF extrahiert