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Satzungsbeschluss zur Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02 "Westlich der Warschauer Straße" der Gemeinde Altenhof
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Röbel-Müritz |
| Datum | 2025-07-30 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenhof beschließt:
aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. I Nr. 394), in Verbindung mit § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V. S. 270), beschließt die Gemeindevertretung Altenhof die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02 „Westlich der Warschauer Straße“ der Gemeinde Altenhof, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B), als Satzung.
die Begründung inklusive aller Anlagen wird gebilligt.
die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02 „Westlich der Warschauer Straße“ bei der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist alsbald ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02 mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Sachverhalt:
Im Aufstellungsverfahren zur Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02 „Westlich der Warschauer Straße“ der Gemeinde Altenhof wurden die erforderlichen Verfahrensschritte durchgeführt.
Der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde am 03.12.2021 in der Sitzung der Gemeindevertretung Altenhof gefasst.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes hatte im Zeitraum vom 16.01.2023 bis einschließlich 17.02.2023 öffentlich ausgelegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 19.01.2023 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Mit Schreiben vom 03.06.2022 wurde ein Antrag auf Zielabweichung beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit gestellt. Der Bescheid zum Antrag auf Zielabweichung erging am 22.08.2024.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes hatte im Zeitraum vom 07.10.2024 bis einschließlich 08.11.2024 öffentlich ausgelegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 01.10.2024 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Nach der Auswertung der Stellungnahmen zum Entwurf wurde die Planung überarbeitet und die geänderte Entwurfsfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erstellt. Aufgrund der Veränderungen waren die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB erneut durchzuführen (§ 4a Abs. 3 BauGB). Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte vom 02.06.2025 bis 17.06.2025, die Behördenbeteiligung erfolgte mit Schreiben vom 15.05.2025. Die Abwägung der Stellungnahmen zum geänderten Entwurf ist durchgeführt worden.
Der Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger wurde nach seiner Beschlussfassung vor diesem Satzungsbeschluss unterzeichnet.
Die Verfahrensakte zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird nach dem Satzungsbeschluss dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte als zuständige Genehmigungsbehörde zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt.
Die Erfüllung der Kriterien aus dem Zielabweichungsverfahren wird nach dem Satzungsbeschluss in Form von gesonderten Verträgen zwischen Vorhabenträger und Gemeinde vereinbart. Diese Verträge werden nach Beschlussfassung der Gemeinde der unteren Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung vorgelegt.
Text aus PDF extrahiert