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Satzungsbeschluss zur Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 04 "Westlich der Warschauer Straße" der Gemeinde Stuer

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Röbel-Müritz
Datum2025-09-11
DatenstufeNur Ergebnisse
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Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stuer beschließt: aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt­machung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. I Nr. 394), in Verbindung mit § 5 der Kommunal­verfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V. S. 270), beschließt die Gemeindevertretung Stuer die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 04 „Westlich der Warschauer Straße“ der Gemeinde Stuer, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B), als Satzung. die Begründung inklusive aller Anlagen wird gebilligt. die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 04 „Westlich der Warschauer Straße“ bei der höheren Verwaltungs­behörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist alsbald ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 04 mit Begründung während der Dienst­stunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Sachverhalt: Im Aufstellungsverfahren zur Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 04 „Westlich der Warschauer Straße“ der Gemeinde Stuer wurden die erforderlichen Verfahrens­schritte durchgeführt. Der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde am 30.11.2021 in der Sitzung der Gemeindevertretung Altenhof gefasst. Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes hatte im Zeitraum vom 31.07.2023 bis einschließlich 01.09.2023 öffentlich ausgelegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 01.08.2023 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Mit Schreiben vom 16.06.2022 wurde ein Antrag auf Zielabweichung beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit gestellt. Der Bescheid zum Antrag auf Zielabweichung erging am 22.08.2024. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes hatte im Zeitraum vom 07.10.2024 bis einschließlich 08.11.2024 öffentlich ausgelegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 01.10.2024 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die Abwägung der Stellungnahmen zum geänderten Entwurf ist durchgeführt worden. Nach der Auswertung der Stellungnahmen zum Entwurf wurde die Planung überarbeitet und die geänderte Entwurfsfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erstellt. Aufgrund der Veränderungen waren die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB erneut durchzuführen (§ 4a Abs. 3 BauGB). Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte vom 02.06.2025 bis 17.06.2025, die Behördenbeteiligung erfolgte mit Schreiben vom 15.05.2025. Die Abwägung der Stellungnahmen zum geänderten Entwurf ist durchgeführt worden. Der Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger wurde nach seiner Beschlussfassung vor diesem Satzungsbeschluss unterzeichnet. Die Verfahrensakte zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird nach dem Satzungsbeschluss dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte als zuständige Genehmigungsbehörde zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt. Die Erfüllung der Kriterien aus dem Zielabweichungsverfahren wird nach dem Satzungsbeschluss in Form von gesonderten Verträgen zwischen Vorhabenträger und Gemeinde vereinbart. Diese Verträge werden nach Beschlussfassung der Gemeinde der unteren Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung vorgelegt.

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