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1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 der Gemeinde Schwarz

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Röbel-Müritz
Datum2025-11-27
DatenstufeNur Ergebnisse
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Extrahierter Text

Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schwarz beschließt gemäß § 48 Kommunalverfassung M-V die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 mit den dazugehörigen Anlagen. Sachverhalt: Aufgrund von unvorhergesehenen Entwicklungen im Bereich der Investitionsmaßnahmen ist es erforderlich einen Nachtrag für den Doppelhaushalt 2025/2026 der Gemeinde Schwarz auszuarbeiten und beschließen zu lassen.

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