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Billigung des Vorentwurfes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 06 "Mehrzweckhalle alternative Energie Priborn" der Gemeinde Priborn und Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Röbel-Müritz
Datum2025-11-04
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Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Priborn beschließt: der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 06 „Mehrzweckhalle alternative Energie Priborn“ der Gemeinde Priborn (Stand September 2025) mit der dazugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt. die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 06 „Mehrzweckhalle alternative Energie Priborn“ der Gemeinde Priborn erfolgt nach § 3 Abs. 2 BauGB durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der Unterlagen im Amt Röbel-Müritz. Die Internetseite zur Einsichtnahme in die Unterlagen und die Dauer der Veröffentlichungsfrist sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu unterrichten. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen. die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden wird gem. § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen. Sachverhalt: Mit Beschluss vom 01.04.2025 wurde das förmliche Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 06 „Mehrzweckhalle alternative Energie Priborn“ der Gemeinde Priborn förmlich eingeleitet. Durch das vom Vorhabenträger beauftragte Planungsbüro wurde zwischenzeitlich der Vorentwurf der Planung vorgelegt, um die im Bauleitplanverfahren erforderlichen Verfahrensschritte der frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuleiten. Weiterhin wird eine Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchgeführt.

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