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Einstellung des Planverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 10B "Müritz Airpark - Marina/Gewerbe" der Gemeinde Lärz

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Röbel-Müritz
Datum2025-12-18
DatenstufeNur Ergebnisse
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Beschlussvorschlag: Das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10B „Müritz Airpark – Marina/Gewerbe“ der Gemeinde Lärz wird eingestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss, das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10B „Müritz Airpark – Marina/Gewerbe“ der Gemeinde Lärz einzustellen, ortsüblich bekannt zu machen und den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Bauamt, Sachgebiet Kreisplanung, darüber in Kenntnis zu setzen. Sachverhalt: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lärz hatte mit Beschluss BV 12-2015-026 in der Sitzung am 01.10.2015 das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10B „Müritz Airpark – Marina/Gewerbe“ förmlich eingeleitet. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10B sollten die bisher im planungsrechtlichen Außenbereich gelegenen Flächen überplant und so die zukünftigen beabsichtigten Nutzungen als gewerbliche Bauflächen sowie Sondergebiet Tourismus (Marina) vorbereitet werden. Inhaltlich wurde an der beabsichtigten Bauleitplanung zum Bebauungsplan Nr. 10B nicht gearbeitet. Das Plangebiet befindet sich östlich der Kreisstraße MSE 18, südlich des Verkehrs­lande­platzes und nördlich des Mirower Kanal. An das Plangebiet schließt sich östlich das bereits in der Umsetzung befindliche Fliegerdorf (rechtskräftiger Bebauungsplan Nr. 10A „Müritz Airpark – Fliegerdorf“) an. Die „private“ Erschließungsstraße zum Fliegerdorf durchquert das Plangebiet. Durch die Müritz Airpark GmbH wurde bei einem gemeinsamen Abstimmungstermin am 24.01.2025 zu einem Änderungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 10A „Müritz Airpark – Fliegerdorf“ der Wunsch geäußert, die Bauleitplanung zum Bebauungsplan Nr. 10B nicht weiter zu verfolgen. Die südlich der „privaten“ Erschließungsstraße befindlichen Flächen sollen im Rahmen eines Verfahrens zu Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 10A „Müritz Airpark – Fliegerdorf“ überplant und einer Nutzung zugeführt werden. Daher ist das mit Beschluss vom 01.10.2015 eingeleitete Planverfahren zum Bebauungsplan Nr. 10B förmlich einzustellen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

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