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Bebauungsplan Nr. 03 "Wohngebiet Lindenallee" der Gemeinde Groß Kelle - Billigung des Entwurfes und Durchführung des förmlichen Beteiligungsverfahrens
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Röbel-Müritz |
| Datum | 2025-12-03 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Kelle beschließt:
der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 03 „Wohngebiet Lindenallee“ der Gemeinde Groß Kelle mit der dazugehörigen Begründung und Anlagen werden in der vorliegenden Fassung (Stand Oktober 2025) gebilligt.
die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 03 „Wohngebiet Lindenallee“ der Gemeinde Groß Kelle erfolgt durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der Unterlagen im Amt Röbel-Müritz. Die Internetseite zur Einsichtnahme in die Unterlagen und die Dauer der Veröffentlichungsfrist sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu unterrichten. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden wird gem. § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.
Sachverhalt:
Der Vorentwurf (Stand März 2025) des Bebauungsplans hatte im Zeitraum vom 19.05.2025 bis einschließlich 20.06.2025 öffentlich ausgelegen.
Die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 16.05.2025 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Nach der Auswertung und Abwägung der Stellungnahmen zum Vorentwurf wurde die Planung überarbeitet und die nun vorliegende Entwurfsfassung des Bebauungsplanes erstellt.
Nach der Billigung dieser Unterlagen durch die Gemeindevertretung wird die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Darüber hinaus erfolgt eine Abstimmung mit den Nachbargemeinden.
Text aus PDF extrahiert