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Festlegung zu Gratulationen/Ehrungen/Anteilnahme für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Leizen

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Röbel-Müritz
Datum2026-02-25
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Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung Leizen beschließt folgende Festlegung zu Gratulationen/Ehrungen/Anteilnahme für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Leizen: Altersjubiläen: 65; 70; 75; 80; 85; und dann jährlich Glückwunschkarte, Blumen oder Präsent bis zu einem Wert von 15,00 Euro Ehejubiläen: Goldene Hochzeit und weitere Hochzeitsjubiläen (60, 65, 70) Glückwunschkarte, Blumen oder Präsent bis zu einem Wert von 25,00 Euro Sterbefall: Wertgutschein von 10,00 Euro Sachverhalt: Mit Beschluss vom 18.06.2015 war die Regelung bisher wie folgt: Altersjubiläen: 65; 70; 75; 80; 85; und dann jährlich Glückwunschkarte, Blumen oder Präsent bis zu einem Wert von 10,00 Euro Ehejubiläen: Goldene Hochzeit Glückwunschkarte, Blumen oder Präsent bis zu einem Wert von 20,00 Euro Die neuen Beträge gelten ab dem 01.03.2026 und werden im Haushalt berücksichtigt.

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