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Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rechlin

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Röbel-Müritz
Datum2026-03-30
DatenstufeNur Ergebnisse
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Extrahierter Text

Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rechlin beschließt: der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rechlin (Stand 09.03.2026) und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der Unterlagen im Amt Röbel-Müritz. Die Internetseiten zur Einsichtnahme in die Unterlagen und die Dauer der Veröffentlichungsfrist sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu unterrichten. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen. die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden wird gem. § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen. Sachverhalt: Im Rahmen der Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rechlin erfolgten im Zeitraum Juni-Juli 2021 die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Weiterhin wurden die Abstimmungen mit den Nachbargemeinden durchgeführt. Die fristgerecht vorgetragenen Anregungen zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurden zusammen mit den Anregungen aus dem Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Tourismusquartier am Claassee“ durch Beschluss (18-2021-068) abgewogen. Inzwischen wurden im Ergebnis dieser frühzeitigen Beteiligungen die planerischen Ausarbeitungen zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Planungsstand ENTWURF ausgearbeitet. Dieser Planungsstand bildet die Grundlage für den gemäß Baugesetzbuch vorgesehenen nächsten Verfahrensschritt. Nach Bestätigung des Entwurfes durch den Beschluss der Gemeindevertretung werden die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) und die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Außerdem erfolgt gemäß § 2 Abs. 2 BauGB eine Abstimmung mit den Nachbargemeinden.

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